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«Fleur de Morat» – das Verhältnis zwischen Ortsbild und verdichtetem Bauen

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Unser Gastautor Peter Hänni hat sich mit dem Murtner Bauprojekt auseinandergesetzt. Laut dem emeritierten Staatsrechtsprofessor ist «Fleur de Morat» kein Einzelfall.

Am 1. Februar 2023 berichteten die FN, dass gemäss einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eine brachliegende Parzelle unterhalb der Murtner Ringmauer nicht überbaut werden soll, was dem Projekt «Fleur de Morat» den Todesstoss versetze. Es ist dies ein Beispiel für den Konflikt, der entstehen kann, wenn sich die entgegengesetzten Ziele des Schützens und des Verdichtens nicht unter einen Hut bringen lassen. Um der Thematik näher zu kommen, drängt sich ein kurzer Blick zurück in die Entstehungsgeschichte des Projekts auf.

Die Murtner Gemeindebehörden hatten das betroffene Gebiet im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2016/2018 von einer Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte (WZsB) I in eine WZsB II aufgezont und damit das Projekt überhaupt erst ermöglicht. Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (Rimu) prüft derzeit, ob der revidierte Ortsplan genehmigt werden kann, dabei wird das erwähnte Gutachten eine wichtige Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund kommt eine Weiterführung des Baugesuchsverfahrens im Sinne einer positiven Vorwirkung der revidierten Ortsplanung offensichtlich nicht mehr infrage. Der planerische Spielraum einer Gemeinde hängt mit anderen Worten nicht zuletzt auch von der Einschätzung eines Ortsplans und der dadurch eröffneten Baumöglichkeiten durch die beiden Kommissionen ab. Darüber hinaus wird der Entscheid der Rimu so oder so alle Beteiligten (Grundeigentümer, Bauherrschaft, Gemeinde- und Kantonsbehörden sowie voraussichtlich Kantons- und Bundesgericht) weiterhin beschäftigen. Das Ende dieser Verfahren ist in keiner Weise absehbar.

Der Fall «Fleur de Morat» ist jedoch keineswegs ein Einzelfall, ganz im Gegenteil. Das hat damit zu tun, dass zum einen die Reichweite des Natur- und Heimatschutzes deutlich zugenommen hat. Diese Entwicklung wurde namentlich stark vom Bundesgericht gefördert, das immer neue (bodenrelevante) staatliche Aufgaben als Bundesaufgaben im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes qualifizierte (z.B. die Regeln über den Gewässerraum oder die Neueinzonung von Bauland), was bei Bauvorhaben in diesen Gebieten und bei Isos(Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung)-inventarisierten Bauten zu einer obligatorischen Begutachtung durch die ENHK und die EKD führte. Aber auch bei den verbliebenen kantonalen und kommunalen Aufgaben, z.B. bei der Nutzungsplanung, nimmt die Bedeutung dieser Gutachten kontinuierlich zu, selbst wenn eine Begutachtung fakultativ bleibt; beim Projekt «Fleur de Morat» erfolgte diese auf Wunsch des freiburgischen Kulturgüteramts, obwohl es vorher das Projekt als bewilligungsfähig erachtete.

Schutzbestimmung als Herausforderung

Auf der anderen Seite führt die konsequente Anwendung dieser Schutzbestimmungen zu einer Verringerung des für das Bauen verfügbaren Bodens bei gleichzeitig weiterhin steigendem Bedarf. Die von der Politik dafür vorgeschlagene Lösung lautet: «Verdichten». Diese Verdichtung soll im bisher schon überbauten Gebiet stattfinden. Dort aber befinden sich die meisten schützenswerten Bauten und ausserhalb der Bauzonen die schützenswerten Landschaften. Es liegt auf der Hand, dass sich vor diesem Hintergrund die Konfliktsituationen zwischen Schutz und Nutzung häufen und die Unzufriedenheit auf beiden Seiten zunimmt.

Mittlerweile hat es sich gezeigt, dass die bestehenden Schutzbestimmungen auch eine gewaltige Herausforderung für den unausweichlichen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern hin zu den erneuerbaren Energieformen darstellen. In der vergangenen Herbstsession hat das Bundesparlament eine als dringlich erklärte Änderung des Energiegesetzes beschlossen, mit der das zugunsten der betroffenen Landschaften bestehende Schutzniveau massiv herabgesetzt wird, um innert nützlicher Frist die beabsichtigte Energiewende tatsächlich zustande zu bringen. Die Frage stellt sich, wie lange es wohl dauern mag, bis dieses neue Verständnis von Schutz und Nutzung auch den Denkmal- und Ortsbildschutz erreicht. Es lässt sich unschwer erahnen, dass dann wir alle zu den Verlierern gehören würden.

Peter Hänni ist emeritierter Professor und schreibt als Gastautor für die FN.
zvg

Peter Hänni

Emeritierter Staatsrechtsprofessor

Peter Hänni ist 72-jährig und wohnt in Murten. Nach Studien in Freiburg, Yale und Paris war er von 1992 bis 2017 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg.

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