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«Fleur de Morat» oder die Verdichtung am falschen Standort

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Reaktion aus der Leserschaft zum Murtner Bauprojekt.

Dem «Fleur de Morat»-Projekt haben die eidgenössischen Kommissionen für Denkmalschutz und Natur- und Heimatschutz negative Gutachten beschert mit der Forderung an die Gemeinde: Rückzonung in eine Grün- respektive Landwirtschaftszone. Der angerichtete Flurschaden ist beträchtlich, welchen schlussendlich die Steuerzahler berappen müssen. Auch Politiker dürfen mal Fehler machen. Tatsache ist, dass die für Bau- und Raumplanung zuständigen, aber unbedarften Entscheidungsträger vom Ortsplaner falsch beraten worden sind. Dieser hätte, in Kenntnis der exponierten Lage und der Schutzvorgaben des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos), die Genannten vor der unangemessenen Aufzonung der Parzelle und der entsprechenden Absturzgefahr und dem nun entstandenen Schaden warnen sollen. Den gesunden Menschenverstand nun einzuschalten, wäre nötig, um nach möglichen Lösungen zu suchen. Stattdessen versuchen gewisse Kreise, mit fadenscheinigen Argumenten das Projekt an diesem Standort mit allen Mitteln gutzureden und wohl vergeblich durchzuboxen.

Neuster Unsinn, welcher verbreitet wird, ist, dass das Ortsbild von Murten durch die bereits bestehenden Einfamilienhäuser stärker beschädigt sei als durch das erwähnte Projekt. Logische Konsequenz aus solch abwegigen Behauptungen wäre demnach, die Einfamilienhäuser zu eliminieren und mit dem Bau der neun Wohntürme das bestehende Ortsbild zu verbessern und zu schützen. Kaum zu glauben, aber eben, in einer Demokratie dürfen Leute auch dumm bleiben, wenn sie das wollen.

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