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Flexibler Übergang ins Rentenalter

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Autor: walter buchs

«Unser Pensionskassengesetz wird zeitgemäss. Es entspricht den Wünschen des Personals nach mehr Flexibilität. Zudem tragen wir der voraussehbaren demografischen Entwicklung der Bevölkerung Rechnung.» Mit diesen Worten hat Staatsrat Claude Lässer am Freitag in Freiburg den Entwurf des neuen Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG) vorgestellt, den die Regierung soeben dem Grossen Rat übermittelt hat.

Wie der Finanzdirektor vor den Medien weiter ausführte, hat das geltende Gesetz aus dem Jahre 1993 den Versicherten gute Leistungen geboten. Zudem sei die Kasse gesund, was keine Selbstverständlichkeit sei. Doch entspreche das kantonale Gesetz in wichtigen Teilen nicht mehr den bundesrechtlichen Bestimmungen.

Die Tatsache, dass in den kommenden 20 Jahren der Anteil der Pensionierten im Vergleich zu den Erwerbstätigen weiter zunehmen werde, erfordere eine Erhöhung der Beiträge, so Lässer. Zudem mache sich die Notwendigkeit bemerkbar, dem Personal «einen bedürfnisgerechten flexiblen Altersrücktritt» zu ermöglichen. Dies seien die Hauptgründe für eine Totalrevision des PKG.

Teilpensionierung möglich

Der Gesetzesentwurf schafft nun den Rahmen für einen flexiblen Altersrücktritt zwischen 58 und 65 Jahren. Zudem wird dem Angestellten die Möglichkeit eingeräumt, im Einverständnis mit dem Arbeitgeber bis 67 weiterzuarbeiten. Je nach Pensionierungsalter ändern sich allerdings die finanziellen Gegebenheiten.

Staatsrat Lässer wies dabei darauf hin, dass für all jene, die vor dem ordentlichen AHV-Alter in den Ruhestand treten möchten, ein Anspruch auf einen AHV-Vorschuss gegeben ist, ähnlich der heute geltenden AHV-Überbrückungsrente. Gemäss Vorschlag des Staatsrates wird dieser Vorschuss zu 90 Prozent vom Arbeitgeber übernommen.

Gemäss Gesetzesentwurf soll beim Staat neu ebenfalls eine Teilpensionierung möglich sein, dies in Verbindung mit einem Teil-AHV-Vorschuss. «Wir gehen davon aus, dass von dieser Möglichkeit rege Gebrauch gemacht werden wird», sagte Martine Morard, stellvertretende Dienstchefin beim Personalamt, gestern vor den Medien.

Höhere Beiträge

Der Gesetzesentwurf sieht weiter eine Erhöhung der Beiträge um insgesamt drei Prozent auf neu 22,5 Prozent des versicherten Lohns vor. Diese soll je zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gehen. Die neue Beitragsaufteilung sieht vor, dass der Staat 13 und die versicherte Person 9,5 Prozent übernimmt. «Ohne Gesetzesänderung wäre die Beitragserhöhung wohl noch höher ausgefallen», gab der Finanzdirektor zu bedenken.

Damit will das neue Gesetz die Grundlage schaffen, um jederzeit einen ausreichenden Deckungsgrad zu garantieren. Dieser wird auf mindestens 70 Prozent festgelegt. Der Bund schreibt zudem vor, dass innert 40 Jahren 80 Prozent erreicht werden. Der Entwurf enthält schliesslich Sanierungsmassnahmen, die der Vorstand der Kasse beschliessen kann, wenn der Mindestdeckungsgrad nicht erreicht ist.

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