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Fliessgewässer

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Fliessgewässer

Der Raumbedarf

Mit Bezug auf die Bundesgesetze über den Wasserbau (WBG) und den Gewässerschutz (GSchG) definiert der Richtplan des Kantons Freiburg den Raumbedarf von Fliessgewässern. Festgehalten wird, dass Landwirtschaft, Siedlungen und Schutzbauten gegen Hochwasser sowie die Wasserverwendung zu industriellen Zwecken dazu beigetragen haben, den Raum der Fliessgewässer zu verkleinern und die Häufigkeit und das Ausmass von Überschwemmungen zu erhöhen. Dadurch hätten Gewässer teils ihre ökologische sowie ihre Selbstreinigungsfunktion eingebüsst. Um ihre hydraulischen und ökologischen Funktionen erfüllen zu können, müsse ihnen Raum zur Verfügung stehen, der frei von Bauten bleibe. Der Bereich, der nicht verbaut werden dürfe, wird als minimaler Raumbedarf von Fliessgewässern bezeichnet. hw

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