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Folgen kalter Progression regelmässiger ausgleichen

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freiburg Die Inflation bewirkt, dass die Steuerzahler wegen der progressiven Steuersätze mehr Steuern bezahlen müssen, obwohl sie real nicht mehr verdient haben. Gemäss geltendem System muss im Kanton Freiburg ein Ausgleich erfolgen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um mindestens acht Prozent gestiegen ist.

Nach Ansicht von SVP-Grossrat Stéphane Peiry (Freiburg) müssen diese negativen Auswirkungen rascher ausgeglichen werden. Mittels einer Motion forderte er, dass die kalte Progression in jeder Steuerperiode vollständig ausgeglichen wird. Er reichte diesen Vorstoss ein, nachdem im vergangenen Jahr die Inflation wieder angezogen hatte.

In der März-Session des Grossen Rates zog Peiry seine Motion aber zurück. Der Staatsrat hatte sich in der Antwort auf die Motion einverstanden erklärt, die geltenden Vorschriften anzupassen. Er will dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf unterbreiten, wonach der Staatsrat bereits bei einer Erhöhung des Landesindexes um fünf Prozent einen Bericht ausarbeiten muss. Er kann sich auch vorstellen, dass die kalte Progression mindestens alle drei Jahre ausgeglichen werden muss.

Der Staatsrat liess auch verlauten, dass er zuvor noch den Freiburger Gemeindeverband konsultieren möchte. Ein Ausgleich bei einer Inflation von einem Prozent bewirkt beim Staat einen Steuerausfall von vier Millionen Franken. Die Gemeinden verlieren ihrerseits gut drei Millionen.

Diese Antwort des Staatsrates vermochte den SVP-Grossrat nur teilweise zu befriedigen. Für ihn ist ein Ausgleich der kalten Progression heute auch eine Massnahme zur Ankurbelung der Wirtschaft, da die Steuerzahler dann mehr Geld im Portemonnaie haben. Nach seinen Worten besteht zudem eine Inflationsgefahr, dies in Anbetracht der Erhöhung der Geldmenge. Er kündigte deshalb eine neue Motion an, welche verlangt, dass der Staatsrat bei einer Inflation von drei Prozent oder mindestens alle drei Jahre handeln muss. az

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