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Förderung der Jugend

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Förderung der Jugend

Die Förderung der harmonischen Entwicklung der Jugend ist eines der Hauptziele, die sich der Staatsrat zu Beginn der Amtsperiode gesetzt hat. Am 12. Mai 2006 hat der Grosse Rat ein Jugendgesetz verabschiedet, das u. a. die Anstellung von zwei Jugendbeauftragten sowie die Schaffung einer Jugendkommission vorsieht. Das Gesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, soll vor allem auch darauf hinzielen, Kinder in Schwierigkeiten durch möglichst frühzeitige und koordinierte Interventionen zu schützen.Im Bereich der Betreuung von Jugendlichen in Schwierigkeiten hat der Staatsrat Massnahmen getroffen, und zwar in den Bereichen Prävention (Information und Sensibilisierung in den Schulen durch ein Mitglied der Jugendbrigade), Verfolgung von Straftaten (Jugendbrigade, strafrechtliche Mediation) und Betreuung von jugendlichen Kriminellen.Der Staatsrat erinnert auch an die Schaffung von drei Anschlussklassen für verhaltensauffällige Jugendliche, wobei zwei in diesem Herbst bereits eröffnet wurden, und an den Einsatz einer mobilen Interventionseinheit. Ein halbstationäres Betreuungszentrum mit zehn Plätzen für deutschsprachige Kinder mit psychischen Störungen ist im Herbst 2006 eingeweiht worden. Zudem werden den Eltern Erziehungshilfen angeboten. az

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