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Forderungen: Nur Schulmediziner werden akzeptiert

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Mit dem neuen Verfassungsartikel sollen folgende Anliegen umgesetzt werden:

? Ärztliche Komplementärmedizin soll in die Grundversicherung aufgenommen werden, falls sie von Schulmedizinern mit FMH- Zusatzausbildungen praktiziert wird;

? Schul und Komplementärmedizin sollen zusammenarbeiten;

? nationale Diplome für nicht ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten sollen ausgestellt werden (heute kann in sechs Kantonen – auch in Freiburg – jede Person, auch ohne Diplom, eine Praxis eröffnen);

? Arzneimittelvielfalt erhalten;

? Lehre und Forschung sichern. il

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