Mit dem neuen Verfassungsartikel sollen folgende Anliegen umgesetzt werden:
? Ärztliche Komplementärmedizin soll in die Grundversicherung aufgenommen werden, falls sie von Schulmedizinern mit FMH- Zusatzausbildungen praktiziert wird;
? Schul und Komplementärmedizin sollen zusammenarbeiten;
? nationale Diplome für nicht ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten sollen ausgestellt werden (heute kann in sechs Kantonen – auch in Freiburg – jede Person, auch ohne Diplom, eine Praxis eröffnen);
? Arzneimittelvielfalt erhalten;
? Lehre und Forschung sichern. il