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Foto mit Diebesgut überführt Täter

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Sechs Verurteilungen hat ein Beschuldigter, der sich gestern vor dem Polizeigericht des Sensebezirks verantworten musste, innert knapp einem Jahr angehäuft. Nun droht dem 31-jährigen Algerier eine siebte Strafe und ein Landesverweis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrere Diebstähle vor. Am schwersten wiegt die Anklage wegen einem Einschleichdiebstahl in Murten. Der Beklagte soll im Herbst 2019 mit einem Komplizen in eine Wohnung eingedrungen sein und dort unter anderem Mobiltelefone und einen Computer gestohlen haben. Zutritt zur Wohnung verschafften sich die beiden mit einem Schlüssel, den sie im Briefkasten fanden.

Von Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron dazu aufgefordert, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen, antwortete der Beschuldigte zunächst bloss kurz angebunden. «Ich nehme viele Medikamente und kann mich an nichts erinnern», gab er zu Protokoll. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Antworten des Algeriers jedoch ausführlicher, bis er schliesslich in einer Mischung aus Französisch und Arabisch energisch auf die Dolmetscherin einredete. Zu seiner Entlastung konnte der 31-Jährige allerdings nichts vorbringen und auch sein amtlicher Verteidiger musste eingestehen, dass der Einschleichdiebstahl seinem Mandanten nachgewiesen werden kann. Zum Verhängnis dürften dem Beschuldigten und seinem Komplizen insbesondere ein Foto werden, das sie kurz nach dem Diebstahl gemacht haben und das die beiden mit den gestohlenen Mobiltelefonen zeigt.

Überführt dank Privatkameras

Zwei weitere Diebstähle, bei denen Wertgegenstände aus Autos gestohlen wurden, bestritt der Beschuldigte vor Gericht. Sein Verteidiger machte geltend, dass sich die Staatsanwaltschaft auf unzulässige Beweismittel gestützt habe. Sein Mandant wurde in beiden Fällen dank Aufzeichnungen privater Sicherheitskameras überführt. Weil das Datenschutzgesetz es verbiete, ohne entsprechenden Hinweis Aufzeichnungen von Personen zu machen, verlangte der Anwalt vom Gericht, die Aufzeichnungen bei der Beweiswürdigung nicht zu berücksichtigen. Dieser Argumentation folgte Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron nicht und wies darauf hin, dass die Kameras auf die Privatgrundstücke der Geschädigten gerichtet gewesen seien, was keinen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz darstelle. Der Beschuldigte selber versuchte eine Entlastung mit einem etwas kreativerem Grund: «Ich habe einen Zwillingsbruder.» Auf wiederholtes Nachfragen der Polizeirichterin insistierte er jedoch nicht weiter darauf.

Dass der Beschuldigte freigesprochen wird, scheint angesichts der Beweislage ausgeschlossen. Auch ein Landesverweis dürfte erfolgen, da das Gesetz für den – von der Verteidigung unbestrittenen – Einschleichdiebstahl eine automatische Ausschaffung vorsieht. Offen ist lediglich, ob Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron in allen Anklagepunkten und bei der Strafzumessung der Staatsanwaltschaft folgen wird. Diese fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten und ein Landesverweis von zehn Jahren.

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