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Frage der Materialien für die Dächer der Alphütten wird neu studiert

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Mit 98 zu 0 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch ein Postulat der Grossräte Gilles Schorderet (SVP) und Yvan Hunziker (FDP) überwiesen. Dies verpflichtet den Staatsrat, einen entsprechenden Bericht über die aufgeworfenen Fragen auszuarbeiten und dem Grossen Rat eventuell Lösungen zu unterbreiten.

Die Frage der Materialwahl kam wegen einer schützenswerten Alphütte der Kategorie A im Greyerzerland ins Rollen, die im Jahre 2006 illegal mit einem Blechdach versehen wurde. Andererseits reichte CVP-Grossrat Bruno Boschung aus Wünnewil eine Motion ein. Er möchte, dass Alphütten der Kategorie C mit «Schindeln» aus Aluminium überdacht werden dürfen, da sie – im Gegensatz zu den Holzschindeln – resistenter gegen Hagelkörner sind. Auch dieses Anliegen soll im Bericht des Staatsrates berücksichtigt werden.

1350 Alphütten im Kanton

Staatsrätin Isabelle Chassot hielt gestern fest, dass es in den Freiburger Voralpen 1350 Alphütten gibt, darunter 32 der Kategorie A (sehr wichtig), 153 der Kategorie B (wichtig) sowie 931 der Kategorie C und 234 der Kategorie D. Ihrer Ansicht nach ist heute auch die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen. So erwähnte sie eine Studie der ETH Lausanne, die zum Schluss kam, dass die Ökobilanz der Schindeln zehnmal besser sei als die des Blechs und zwanzigmal besser als die des Faserzementschiefers. Auch aus diesem Grunde sei das Holz für die Bedachung der Alphütten zu bevorzugen.

In diesem Sinne sei es angebracht, die Erhöhung der Finanzhilfe des Staates für Schindeldächer zu überlegen, nicht herkömmliche Bedachungsmaterialien aus Holz (industriell gefertigte Legeschindeln) ebenfalls zuzulassen und auch für Gebäude der Kategorie B eine Bedachung mit Holz zu verlangen. Falls die Beurteilung der Ökobilanz es rechtfertige, könne auch die Verwendung von Metall zugelassen werden, wobei aber gewisse Typen von Metalldächern im Interesse des Landschaftsschutzes und zur Wahrung des Charakters der alpinen Bauten ausgeschlossen bleiben sollen.

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