Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Fragen an Hubert Bugnon

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Mit HUBERT BUGNON sprach CHRISTOPH NUSSBAUMER

Hubert Bugnon, Sie sind Präsident des Kantonsgerichts, und dieses übernimmt die Verantwortung für die Panne bei der Veranstaltung zum Tag der Ziviljustiz. Dennoch stellt sich die Frage, ob es nicht zum Vorneherein angebracht gewesen wäre, zwei Veranstaltungen zu organisieren?

Einige Deutschsprachige haben verärgert den Saal verlassen. Andere sind geblieben und haben die Faust im Sack gemacht. Das Kantonsgericht spricht von einem Versehen. Kritische Geister würden sagen, dem Kantonsgericht fehle ganz einfach die Sensibilität für die Zweisprachigkeit.

Sicherlich nicht; auf dem Podium stand Notarin Inge Waeber auf Deutsch Red und Antwort. Ich erwähne auch die im Vorfeld ausgestrahlte Sendung auf Radio Freiburg zum Thema. Und, wie gesagt, in den vergangenen Jahren wurden die Veranstaltungen immer in beiden Sprachen durchgeführt.

Das Kantonsgericht beabsichtigt nun, die Veranstaltung mit deutschsprachigen Referenten zu wiederholen. Was lernen Sie sonst noch aus dieser unglücklichen Geschichte?

Im Nachhinein ist man immer klüger. Wir sind es uns nicht gewohnt, derartige Veranstaltungen durchzuführen, und lernen stets dazu. Das bisherige Konzept, die Tage der Ziviljustiz in den sieben Bezirken durchzuführen, kam vielleicht den Bedürfnissen aller Bevölkerungsteile in unserem Kanton besser entgegen. Unser Ziel ist und bleibt, den Bürgern unseres Kantons die Ziviljustiz näherzubringen und sie über ihre Rechte zu informieren.

Meistgelesen

Mehr zum Thema