Ein Wildhüter hatte letzten Sommer den Auftrag, in einem besiedelten Gebiet einen Fuchs zu fangen oder zu erlegen. Der Wildhüter erschoss den Fuchs in einer Scheune. Dabei ging der Schuss jedoch durch den Fuchs hindurch, drang zudem durch die Holzwand und traf schliesslich ein Fahrzeug. So erläutert Marc Mettraux, Sektorchef beim Amt für Wald, Wild und Fischerei, den Sachverhalt gegenüber den FN. Grossrat Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) hält den Vorgang in einer Anfrage an den Staatsrat ähnlich fest, er schreibt allerdings, dass der Wildhüter «bei der Jagd auf ein stillstehendes Auto geschossen und dieses beschädigt hat».
«Beruflicher Fehler»
Vonlanthen will wissen, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Wildhüter eingestellt hat und ob «gegen den gefährlichen Wildhüter ein internes Verfahren eröffnet wurde».
Auf Anfrage sagt Marc Mettraux, dass der Wildhüter keinen «beruflichen Fehler» gemacht habe und die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn deswegen eingestellt habe. Das Amt habe aber Konsequenzen gezogen und neue Gewehre und Munition angeschafft, so dass Durchschüsse nicht mehr so leicht möglich seien. Der Staatsrat wird zum Fall ebenfalls noch Stellung beziehen. mir