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Fragen zur Unabhängigkeit Deutschlands

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Wie souverän und unabhängig ist Deutschland im Jahr 2015? Eine Frage, die nach 25 Jahren der Deutschen Einheit durchaus interessant ist.

Deutschland war immer auf der Suche nach seiner eigenen nationalen Identität. Bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 durch Bismarck gab es praktisch nur Zusammenschlüsse beziehungsweise Bünde von Grossherzogtümern und Fürstentürmern deutscher Sprache, die aber keinen Staat im engeren Sinne darstellten. So kam es zur Gründung eines Kaiserreichs. Dies erst Jahre nach der verfassungsgebenden Versammlung in der Frankfurter Pauluskirche, deren Verfassungsentwurf gescheitert war. Was danach geschah, sollte den meisten bekannt sein.

Deutschland geriet in den Ersten Weltkrieg und wurde nach dem Versailler Vertrag als alleiniger Kriegsschuldner konstatiert. Dieser Vertrag und das Gefühl, geschwächt und unterdrückt zu werden, brachte Deutschland den Nationalsozialismus und dieser den grossen und schlimmen Zweiten Weltkrieg.

Wiederum standen Vertragsverhandlungen bevor. Österreich, das vor dem Krieg zum Dritten Reich gehörte, wurde ein unabhängiger neutraler Staat. Deutschland selbst wurde in vorerst vier und später zwei Besatzungszonen aufgeteilt, die russische und die amerikanische. Diese wurden später zu zwei Staaten, nämlich der BRD und der DDR. Erst am 3. Oktober 1990 wurde die DDR der BRD eingegliedert und damit das deutsche Volk wieder geeint.

Doch war diese Bundesrepublik, gegründet 1949, jemals unabhängig und souverän? Man beachte Artikel 146 des Grundgesetzes, die rechtliche Grundordnung Deutschlands, die von den westlichen Alliierten erarbeitet und ohne Volksabstimmungen umgesetzt wurde. Dieser Artikel besagt, dass das Grundgesetz so lange gilt, bis das deutsche Volk nach Vollendung der Einheit und Freiheit einer neuen Verfassung zustimmt.

Doch diese «neue Verfassung» hat es nach der Vereinigung der BRD und DDR nie gegeben, so gilt noch immer das Grundgesetz als Verfassung. Die im Zwei-Plus-Vier-Vertrag bestimmten Abmachungen, die Uneinigkeiten in Zusammenhang mit Artikel 146 GG zu bereinigen, wurden bis heute nicht konkret umgesetzt.

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