Fragwürdige Organisation zur Sterbehilfe
Autor: «Dignitas umgeht ärztliche Kontrolle», FN vom 19. März 2008, Seiten 1 und 16
In regelmässigen Abständen sorgen die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit in den Medien für Schlagzeilen: Im März des vergangenen Jahres, weil sich der damalige Bundesrat und Justizminister Christoph Blocher weigerte, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln, und jetzt wieder, weil Dignitas die ärztliche Kontrolle umgeht, indem sie das Luftballongas Helium einsetzt. Eine Mehrheit des Ständerates als auch des Nationalrates waren schon im Frühjahr 2007 für eine gesamtschweizerische gesetzliche Regelung. Es sollte wenigstens die Aufsicht geregelt werden, verlangte damals der Urner CVP-Ständerat Hansruedi Stalder. Geschehen ist bisher nichts, im Gegenteil, die Auswüchse nehmen immer groteskere und makaberere Formen an. Neuerdings wird der Sterbetourismus in die Schweiz von den benachbarten Deutschen und Franzosen immer mehr angeprangert. Sicher ist dies alles andere als imagefördernd für die Schweiz!
Für viele Menschen bestehen in einer so wichtigen Lebensfrage – schliesslich geht es um Leben oder Tod – einige unbeantwortete Problembereiche: Wer kann, darf und soll überhaupt noch über aktive und/oder passive Sterbehilfe entscheiden? Ist nicht gerade in dieser Frage eine verstärkte Transparenz nötig? Begeben und befinden sich nicht viele Direkt- oder Indirektbetroffene öfters sozusagen in einer Grauzone?
Sowohl von Sterbehilfe als auch von Patientenverordnung wird heutzutage bei Seniorenzusammenkünften und unter älteren Menschen viel gesprochen. Bei vielen handelt es sich um schwerwiegende Gewissensfragen, weil sie öfters Mühe haben zu unterscheiden zwischen Patientenverordnung, aber auch zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Es bleibt zu hof- fen, dass die neue Justizmi-nisterin Eveline Widmer-Schlumpf in dieser Angelegenheit sensibler reagiert als ihr Vorgänger und dass in dieser wichtigen Lebensfrage die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet werden.
Autor: Joseph Zosso, Schmitten