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Französische Bulldogge hat Fünfjährigen gebissen

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 Der Fall hat sich bereits diesen Februar ereignet, nun liegt der Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft vor: Eine Frau führte an einem Winternachmittag den Hund ihres Sohnes, eine Französische Bulldogge, spazieren. Beim Dominopark im Perollesquartier diskutierte sie mit einer Freundin, während sie den Hund an der Leine hielt. Dieser konnte sich allerdings von der Leine befreien, da das Halsband nicht richtig festgemacht war. Der Hund rannte auf einen fünfjährigen Jungen zu, riss diesen zu Boden und biss ihm ins Gesicht, in den Po, in einen Arm und einen Knöchel.

 Im Freiburger Kantonsspital untersuchte ein Arzt den verletzten Knaben: Dieser hatte Quetschungen und Schürfwunden erlitten, zudem war seine Haut oberflächlich aufgerissen. Die Mutter des Fünfjährigen reichte daraufhin Strafklage ein.

Nicht unter Kontrolle

Die Staatsanwaltschaft hat die Frau nun als der fahrlässigen Körperverletzung schuldig befunden. Die Wunden des Jungen gelten gemäss Strafbefehl als leichte Körperverletzung. Die Frau hätte ihren Hund ständig unter Kontrolle haben müssen, schreibt die Staatsanwaltschaft zudem. Sie erhält nun eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagen à 20 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Sie muss zudem für die Verfahrenskosten von 355 Franken aufkommen. Dem Strafbefehl ist jedoch nicht zu entnehmen, was nach dem Angriff mit der Französischen Bulldogge geschehen ist. mir

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