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Fräschels verkleinert seine Bauzonen

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Im April 2017 erteilte das Amt für Raumplanung der Gemeinde Fräschels ein negatives Gutachten für die Revision der Ortsplanung. Knackpunkt war die Gesamtgrösse der Bauzonen. Fräschels hatte in dem Plan rund 15 000 Quadratmeter zu viel bebaubares Land. Dieses Problem ist nun gelöst: «Zur Einhaltung der geforderten Bauzonendimensionierung wird das gemeindeeigene Bauland im Gebiet Grube von über 14 000 Quadratmeter ausgezont und der Landwirtschaftszone zugeführt», schreibt die Gemeinde im Erläuterungsbericht zur zweiten öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung von Fräschels. Das Dossier liegt bis am 11. Februar öffentlich auf. Einsprachen und Anmerkungen können die Bürgerinnen und Bürger ausschliesslich zu den Änderungen gegenüber der ersten Auflage 2014 machen. Heute Abend und am 30. Januar finden Informationsabende der Gemeinde statt.

Gemeinde mit Buchverlust

Das Gebiet Grube unterlag seit der letzten Ortsplanung 1997 einer Detailbebauungsplanpflicht. Aufgrund der bisher mangelnden Nachfrage sei eine Planung jedoch nie angegangen worden, so der Erläuterungsbericht. Auf dem Grundstück befinden sich Wiesen und der alte Sportplatz. Beides werde öffentlich genutzt. Eine landwirtschaftliche Nutzung sei wegen der bisherigen Nutzung als Naherholungsgebiet und der bescheidenen Grösse nicht gegeben. Doch aufgrund der zentralen Lage, der vorhandenen Erschliessung und weil das Grundstück bisher keine Fruchtfolgefläche war, werde es nun für die längerfristige Planung zum Richtplangebiet. Wie die Grube sind laut Bericht auch alle anderen Fräschelser Gebiete erschlossen.

Für die Gemeinde sei es bedauerlich, dass das Gebiet Grube ausgezont werde: «Es handelt sich aber um einen reinen Buchverlust, und die Unkosten der planerischen Tätigkeit halten sich in Grenzen», sagte Peter Hauser, Ammann von Fräschels, auf Anfrage. «Wir haben den Weg zugunsten der Landbesitzer gewählt.» Ein Vorteil sei auch, dass das Land an einem Stück ist.

Dachform ist vorgegeben

Die Ortsplanungsrevision betrifft auch die beiden geplanten Mehrfamilienhäuser beim Bahnhof. Ein Teil der Bevölkerung wehrte sich gegen den Bau der zwei Wohnhäuser mit je neun Wohnungen (die FN berichteten). Es gingen mehrere Einsprachen gegen das Baugesuch ein. Im Kern geht es bei der Kritik um das Ortsbild und damit insbesondere um die Dachform. Mit der Überarbeitung der Ortsplanungsrevision wird nun genauer vorgegeben, wie die Dächer in Fräschels gestaltet sein müssen: Im überarbeiteten Gemeindebaure­glement ist im Artikel 31 festgehalten, dass innerhalb überbauter Gebiete «Bauvorhaben in der Firstrichtung den umliegenden Bauten anzupassen sind». In der Kernzone hat die Dachneigung eines neuen Gebäu­des laut Reglement der durchschnittlichen Neigung der angrenzenden Gebäude mit einer Toleranz von +/–  10  Prozent zu betragen.

Ob der Bauherr der beiden geplanten Mehrfamilienhäuser das neue Reglement übernehmen wird, ist jedoch noch offen. Das Oberamt des Seebezirks hat das Baugesuch laut Peter Hauser sistiert und Anpassungen verlangt. Der Bauherr habe nun Planungssicherheit und könne das Bauvorhaben dem neuen Reglement anpassen und das Baugesuch neu einreichen.

Nicht überall sinnvoll

Eine weitere Änderung zur ersten Auflage der Revision der Ortsplanung betrifft den Ortsbildschutzperimeter. Das Amt für Kulturgüter verlangte laut Hauser dessen Ausweitung. Das macht für den Ammann von Fräschels aber nicht überall Sinn: «Dass die eine Hälfte eines Doppeleinfamilienhauses zum Ortsbildschutz gehören soll und die andere nicht, ist für uns nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich.» Auch weil sich die Häuser nicht in der Kernzone, sondern in der Wohnzone befänden. «Nun ist es Sache der Hausbesitzer, sich allenfalls gegen diese Ausweitung zu wehren», so Hauser.

«Wir haben den Weg zugunsten der Landbesitzer gewählt.»

Peter Hauser

Ammann von Fräschels

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