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Fräschelser sind keinen Schritt weiter

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Der Fräschelser Gemeindepräsident Peter Hauser ist am Dienstagabend mit ausführlichen Erklärungen zur Gesetzeslage in die ausserordentliche Gemeindeversammlung gestartet. Das hat seinen Grund: In dem Dorf wehrt sich ein Teil der Bevölkerung gegen den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je neun Wohnungen und schöpft dabei sämtliche Instrumente der Gesetzgebung aus. Auf diesem Weg ist auch die ausserordentliche Gemeindeversammlung zustande gekommen: 77 Fräschelser Bürger hatten sie beantragt. An der Versammlung nahmen 61 Stimmberechtigte teil. Nach einem Informationsteil zu den Bauten und zum Zonenplan waren Abstimmungen zu einem Nachtragskredit für die Ortsplanungsrevision sowie die Wahlen für Volksvertreter in die Planungskommission traktandiert. Die Initianten der ausserordentlichen Versammlung beantragten am Dienstagabend jedoch die Verschiebung der beiden Traktanden. Die Versammlung sagte deutlich Ja dazu. Diese Geschäfte werden deshalb an der nächsten Gemeindeversammlung im Dezember erneut vorgelegt.

Damit hat die Versammlung am Dienstag einzig das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung abgesegnet. Einen Antrag für eine Abstimmung zur Ortsplanung lehnte Gemeindepräsident Peter Hauser ab, «weil die Gemeindeversammlung hier keine Entscheidungskompetenz hat».

Nicht im Schutzperimeter

Konkret wehren sich einige Dorfbewohner auf zwei verschiedenen Ebenen gegen das Bauprojekt: Einerseits haben sie zehn Einsprachen gegen die Baugesuche eingereicht. Andererseits torpedieren sie die neue Zonenplanung, die den Bau solcher Häuser im Dorf überhaupt erst möglich macht. Dabei ist entscheidend, dass deren vorgesehener Standort zwar noch in der Dorfzone, aber ausserhalb des Ortsbildschutzperimeters liegt. Für den Gemeinderat ist das Mehrfamilienhaus-Projekt gesetzeskonform. «Das Vorhaben entspricht den Reglementen, und gemäss dem neuen Raumplanungsgesetz haben die Gemeinden die Pflicht, verdichtet zu bauen», sagte Ammann Peter Hauser.

Auch wehrte sich Hauser gegen den Vorwurf der Mauschelei: «Ein Gemeinderat kann nicht alles durchwinken, es gibt genug Kontrollorgane, insbesondere das Bau- und Raumplanungsamt. Und bei ordentlichen Baugesuchen erteilt sowieso das Oberamt die Baubewilligung und nicht der Gemeinderat.»

Der Entscheid des Oberamtes für das Bauprojekt steht noch aus. Die Einsprachefrist für die Ortsplanungsrevision ist schon länger abgelaufen: Der Zonenplan und das Bau­reg­lement lagen vor drei Jahren öffentlich auf. Damals gab es laut Hauser keine einzige Einsprache zum Baureglement. Zwar wird es wegen nötiger Anpassungen voraussichtlich 2018 erneut aufliegen, doch dann sind jeweils nur noch Einsprachen zu Änderungen möglich.

Dach soll steiler sein

Die Initianten der Versammlung, Thomas Sommer und Brigitte Huber, sehen bei dem Bauprojekt das Baureglement verletzt: Sie verwiesen am Dienstag auf den Artikel 33 des Regelwerks, in dem es um die Dachneigung geht. «Die Dachneigung von Neubauten muss sich laut dem Reglement den umliegenden Gebäuden anpassen», sagte Huber. «Und zwar auch ausserhalb des Ortsbildschutzperimeters, das gilt also für die gesamte Dorfzone», zeigte sie sich überzeugt. Die Neigung der Satteldächer der geplanten Neubauten sei auf 20 Grad festgelegt. Laut Huber beträgt der Durchschnitt der umliegenden Dächer jedoch rund 34 Grad. «Mit einer steileren Dachneigung sind nur acht anstelle von neun Wohnungen möglich, das ist klar», erklärte Sommer. Doch das müsse der Bauherr im Sinne eines harmonischen Dorfbildes halt in Kauf nehmen.

Den Artikel 33 durchziehen

«Diese beiden Klötze passen nicht in unser Dorf, das ergibt kein harmonisches Dorfbild», sagte Thomas Sommer an der Versammlung. So lautet auch die Meinung verschiedener anderer Votanten: «Wollen wir den Artikel 33 hier durchziehen oder nicht? Ja, ich bin der Meinung, dass der Gemeinderat das tun muss, dann kann der Bauherr halt weniger Wohnungen bauen», so ein Fräschelser Bürger. «Diese beiden Bauten verstossen gegen das Baureglement», ist eine Bürgerin überzeugt, sie habe das mit einer externen Fachperson besprochen. «Gebt dem Dach einfach ein wenig mehr Neigung, und es wird ein feines Häuschen», sagte eine weitere Stimme. «Mit diesen Monsterblöcken ist unser Dorf nicht mehr schön, es erdrückt das schöne Backsteinhaus.»

Keine Rückwirkung

Das Baureglement könne nicht rückwirkend abgeändert werden, erklärte Peter Hauser. Erneut betonte der Ammann, dass das Bauvorhaben für den Gemeinderat dem neuen Reglement entspricht. «Der Gemeinderat muss Rechtssicherheit und Gleichbehandlung gewährleisten», sagte Hauser, «deshalb würde auch eine Urnenabstimmung für dieses Projekt wohl nichts mehr ändern.» Er versprach den Bürgerinnen und Bürgern, die an dieser Versammlung vorgebrachten Einwände zu analysieren. Zum weiteren Vorgehen könne er zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr sagen.

Wirtschaftlicher Wert

An der Gemeindeversammlung in Fräschels war auch der Ortsplaner Jörg Bönzli aus Kerzers anwesend, der mit der Revision der Ortsplanung der Gemeinde betraut ist. Die Vorteile der neuen Ortsplanung seien nicht zu verachten, erklärte er der Versammlung. «Die Möglichkeit von neuem Wohnraum bringt einen wirtschaftlichen Wert mit sich – es geht dabei um viel mehr, als wir erahnen.» Bönzli forderte die Anwesenden dazu auf, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. «Es gibt einen Gegenwert für die Planungskosten der Ortsplanungsrevision.»

«Ein Gemeinderat kann nicht alles durchwinken, es gibt genug Kontrollorgane.»

Peter Hauser

Ammann Fräschels

Chronologie

Vorprojekt stammt aus dem Jahr 2015

Im Juni 2015 reichte die Bauherrschaft das Vorprojekt Mehrfamilienhaus Cordey in der Dorfzone von Fräschels ein. Juli 2015: Für die Gemeinde war das Bauprojekt ausserhalb des Ortsbildschutzperimeters grundsätzlich konform. Im Februar 2017 folgte ein erstes Baugesuch der Cordey Architekten GmbH. Im März 2017 prüfte der Gemeinderat das Baugesuch und beurteilte es als konform zum Baureglement. Ebenfalls im März organisierte der Gemeinderat einen Infoanlass für die Anwohner. Auf die öffentliche Auflage des Baugesuchs bis im April 2017 folgten mehrere Einsprachen. Der Gemeinderat erstellte daraufhin ein positives Gutachten mit Auflagen. Ende April 2017 informierte der Gemeinderat, dass er auf Einspracheverhandlungen verzichtet. Darauf leitete er das Baugesuch an den Kanton weiter.

emu

 

«Diese beiden Klötze passen nicht in unser Dorf, das ergibt kein harmonisches Dorfbild.»

Thomas Sommer

Einsprecher und Initiant

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