Eine gefälschte Quittung wird einer 58-jährigen Frau zum Verhängnis. Weil sie im vergangenen Februar 2800 Franken auf ihr Konto überwiesen hatte, ohne diesen Betrag dem zuständigen Sozialdienst anzumelden, wurde dieser auf die Sozialhilfebezügerin aus dem Sensebezirk aufmerksam. Der Dienst verlangte von der 58-Jährigen die Überweisung des Betrages. Doch die Frau weigerte sich: Sie behauptete, das Geld stamme aus der Verpfändung von Schmuck, und übergab dem Sozialdienst die angebliche Quittung des Pfandleihers. Es stellte sich heraus, dass sie gefälscht war. Weil die Frau versuchte, sich zu Unrecht an Unterstützungsbeiträgen zu bereichern, wurde sie nun von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg wegen Betrug und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. mz
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