Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Frau wegen Telefonterror verurteilt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Frau wegen Telefonterror verurteilt

Psychisch Kranke belästigt ihre eigene Familie und das Oberamt Sense mit Anrufen, Faxen und Schreiben

Eine 48-jährige Frau ist vom Strafgericht Sense unter anderem wegen Beschimpfung und Nötigung verurteilt worden. Sie hat nicht nur ihren Ex-Mann mit unzähligen Telefonaten belästigt, sondern auch den Oberamtmann des Sensebezirks und dessen Frau.

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Eine ungewöhnliche Situation präsentierte sich am Dienstag vor dem Strafgericht in Tafers: eine Frau war angeklagt, ihren Mann und eine ihrer Töchter während längerer Zeit mit unzähligen Anrufen bedrängt zu haben. Als weitere Kläger traten Marius Zosso, Oberamtmann des Sensebezirks, und seine Frau auf. Denn die Angeklagte war in ihrem Empfinden, von den Behörden ungerecht behandelt worden zu sein, so weit gegangen, sowohl das Oberamt wie auch die Privatperson des Amtsinhabers mit Anrufen, Faxen und Schreiben zu bedrängen.

«Meiner Rechte beraubt»

Trotz mehrfachem Nachfragen erfuhr das Gericht unter dem Präsidium von Reinold Raemy keine Details über die angebliche ungerechte Behandlung. Es wurde aber klar, dass das Ganze mit der Scheidung vor einigen Jahren zusammenhängt. «Ich fühle mich meiner Rechte als Frau, Mutter und Mensch beraubt», sagte die Angeklagte mehrfach aus. Ein erstes Verfahren vor dreieinhalb Jahren vor dem Polizeigericht endete mit einem Vergleich und dem Versprechen, mit dem Telefonterror aufzuhören. Nur für kurze Zeit hielt sie sich daran.

Bis zu 10 000 Anrufe und SMS

Der Ehemann berichtete von den vielen Anrufen, einmal innerhalb von vier Stunden 27 Mal. Insgesamt schätzt er, dass er in den letzten rund zwei Jahren zwischen 8000 und 10 000 Anrufe oder Kurznachrichten von ihr erhalten hat. Anfangs hörte er noch zu, wie sie ihn schlecht machte, dann hängte er einfach immer wieder ein. Auch die Tochter wurde ein Opfer dieses Telefonterrors. Seit einigen Monaten wohnt sie zwar wieder bei ihrer Mutter, hielt ihre Klage aber aufrecht.

80 Fax-Seiten an einem Tag

Rund sechs Jahre lang dauerte der «Krieg» der Angeklagten gegen Oberamtmann Marius Zosso. Er habe die Anrufe und Schreiben eher belästigend als beleidigend empfunden, sagte er aus. Das Personal des Oberamts ist angepöbelt und bei der Arbeit behindert worden und die Faxlinie wurde blockiert: innerhalb von drei Wochen schickte sie dem Amt 214 Seiten, wovon alleine 80 Seiten an einem Tag.Schlimmer hatte die Gattin von Marius Zosso unter den Attacken zu leiden. Die Angeklagte hatte sie zuerst jahrelang mit Telefonanrufen bombardiert. Später, als sie dank Anrufer-Erkennung nicht mehr durchkam, fuhr sie mehrfach am Wohnsitz des Paars vorbei, klingelte an der Tür, deponierte im Briefkasten und vor der Türe ihre wirren Schriften und beschimpfte Marius Zosso u.a. als Lügner.

«Es war keine Schikane»

Die Frau selbst relativierte ihre Anrufe und wollte den Vorwurf von Schikane nicht gelten lassen: den Ex-Mann habe sie nur angerufen, um mit ihm über die Kinder zu sprechen, im Falle des Oberamtes habe sie lediglich auf ihre Rechte aufmerksam machen wollen und auch die Gattin von Marius Zosso habe nie ausdrücklich gesagt, sie dürfe nicht mehr anrufen. Die verlangten Gespräche mit dem Oberamtmann fanden zwar statt, doch weil der Ausgang sie nicht befriedigte, fuhr sie in ihrem Tun fort. «Ich wollte, dass gewisse Dinge in Ordnung gebracht werden», sagte sie mehrfach.Überhaupt zeigte die Frau kaum Einsicht in ihr Fehlverhalten. Mehrere medizinische Gutachten hatten ihr eine Geisteskrankheit bescheinigt. Sie selbst verweigerte eine Therapie.Für Alessia Chocomeli-Lisibach, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, wog das Verschulden der Angeklagten schwer. Sie plädierte auf eine dreimonatige Freiheitsstrafe, eine ambulante Therapie und Schutzaufsicht. Der Rechtsvertreter von Ex-Mann und Tochter der Angeklagten machte eine Zivilforderung von 18000 Franken geltend. Es sei Zeit, ein Zeichen zu setzen. Das Ehepaar Zosso gab mit Nachdruck seinem Wunsch nach Ruhe Ausdruck.Seiner Mandantin fehle jegliche Einsicht in ihr Verhalten, hielt Pflichtverteidiger Daniel Zbinden fest. «Es ist krankhaft. Sie benötigt Hilfe, um aus diesem Teufelskreis rauszukommen.» Das Problem sei, dass sie sich nicht helfen lassen wolle. Er sprach sich gegen eine Freiheitsstrafe aus, weil die Frau dadurch ihr soziales Netz verlieren würde. «Sie hat eine Chance verdient, sich helfen zu lassen», betonte der Anwalt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema