Eine 63-jährige Frau hat im Oktober letzten Jahres im Bahnhofzentrum Düdingen drei Kleidungsstücke im Wert von insgesamt 427 Franken gestohlen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt sie nun wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 700 Franken. Falls sie in einer Probezeit von zwei Jahren keine weitere Straftat begeht, wird ihr dieser Betrag erlassen. Ausserdem muss die Frau eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 405 Franken bezahlen. er
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- 19.04.2024
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- 19.04.2024
Ein Leserbrief zum Thema Gesundheitsversorgung. …