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Frau wirft Katzenkot auf des Nachbars Türe

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat eine 73-jährige Frau wegen geringfügiger Sachbeschädigung gebüsst. Hinter dieser Formulierung steckt ein Nachbarschaftsstreit. Dieser hat dazu geführt, dass die Frau letzten Herbst ihrem blinden Nachbarn Katzenkot auf den Tisch im Garten, gegen die Haustüre und gegen die Eingangstüre geworfen hat. Die Frau muss nun eine Busse von 300 Franken sowie die Auslagen für das Verfahren von 445 Franken bezahlen. 

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