Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat eine 73-jährige Frau wegen geringfügiger Sachbeschädigung gebüsst. Hinter dieser Formulierung steckt ein Nachbarschaftsstreit. Dieser hat dazu geführt, dass die Frau letzten Herbst ihrem blinden Nachbarn Katzenkot auf den Tisch im Garten, gegen die Haustüre und gegen die Eingangstüre geworfen hat. Die Frau muss nun eine Busse von 300 Franken sowie die Auslagen für das Verfahren von 445 Franken bezahlen.
- Kanton Freiburg
- 26.05.2022
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- 26.05.2022
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