Das Dublin-Abkommen besagt, dass Asylgesuche in dem Land behandelt werden müssen, wo eine Person den Erstantrag stellte. Entsprechend weist die Schweiz Asylsuchende in andere europäische Länder aus. Die Freiburger Sektion der Bewegung «Bleiberecht» zeigt nun anhand von Freiburger Beispielen auf, dass man Personen oft direkt wieder der Gewalt aussetzt, vor der sie geflohen sind, wenn das Abkommen stur umgesetzt wird. In einem «Appel d’elles» fordern 61 Freiburgerinnen, dass die betroffenen Personen in den vier aufgezeigten Fällen in der Schweiz bleiben dürfen. Sie wenden sich an die Bundesbehörden, aber auch an die Freiburger Regierung. Diese soll Ausweisungen aussetzen, sich beim Bundesrat für die Anwendung einer Härtefall-Klausel starkmachen und die Betroffenen persönlich treffen.
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