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Frei- und Schuldspruch

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Im Dezember 2013 war eine Frau auf der Route de la Gérine in Marly unterwegs. Bei einer Verengung vor einem Fussgängerstreifen hielt sie an, um ein entgegenkommendes Auto vorbeizulassen. Als sie wieder losfuhr, kollidierte ihr Auto mit einem sechsjährigen Jungen. Da sie keine Verletzungen sah, brachte sie ihn und seine Schwester auf den Wunsch des Mädchens in die Schule. Den Unfall meldete sie erst Stunden später bei der Polizei. Der Junge hat den Unterarm gebrochen.

Die Frau wurde per Strafbefehl der fahrlässigen leichten Körperverletzung und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfällen schuldig gesprochen. Dagegen legte sie Rekurs ein.

 «Ein tiefes Gefühl von Ungerechtigkeit–dies fühlte meine Mandantin, als sie den Strafbefehl erhielt», sagte Verteidigerin Julie Perriard, die gestern vor dem Polizeigericht Saane für einen Freispruch plädierte. So sei ihre Mandantin mit der nötigen Vorsicht gefahren, habe aber keine Chance gehabt, das Kind zu sehen. Nach dem Unfall habe sie sich um das Kind gekümmert und ihre Kontaktdaten hinterlassen. «Die Autofahrer sind meist im Unrecht–aber nicht immer.»

Polizeirichter Jean-Marc Sallin sprach die Frau des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfällen frei–jedoch der fahrlässigen leichten Körperverletzung schuldig. Dass Kinder unerwartetes Verhalten zeigten, sei bekannt, sie hätte noch vorsichtiger fahren müssen. Sie erhielt eine bedingte Strafe von zehn Tagen gemeinnütziger Arbeit, zudem muss sie der Familie des Jungen 200 Franken sowie die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. rb

 

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