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Freiburg erhält neu ein Sportgesetz

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Autor: aRthur Zurkinden

Der Kanton Freiburg fördert den Sport schon seit langem. Als rechtliche Grundlage dienten verschiedene andere Gesetze, Reglemente, Verordnungen und Beschlüsse. Im neuen Gesetz werden nun vor allem der freiwillige Schulsport, der Freizeitsport, Jugend + Sport, Sportanlagen und Sportveranstaltungen geregelt. Der eigentliche Schulsport wird weiterhin im Schulgesetz behandelt. «Im Sportgesetz sollen insbesondere die Ziele und Schranken der staatlichen Intervention festgelegt werden», hält der Staatsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat fest. «Künftig soll klar sein, welche Rolle der Staat im Bereich des Sports übernimmt», ergänzt er.

Leistungssport wird gefördert

Bereits heute fördert Freiburg den Leistungssport, vor allem durch eine entsprechende Anpassung des Schulunterrichts für Nachwuchssportler, damit ihnen mehr Zeit für das Training bleibt. Auch beteiligt sich der Staat finanziell an Schulgelder für jene Sportler, die ausserkantonale Schulen besuchen müssen. Diese Unterstützung wird nun im Gesetz verankert.

Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von SP-Grossrat René Thomet will aber weiter gehen. Sie möchte, dass der Staat nicht bloss talentierte Nachwuchssportler, sondern allgemein auch Elite- oder Leistungssportler unterstützen kann. Sie denkt dabei an Sportler, die aufgrund ihres Einsatzes keine vollzeitliche Erwerbstätigkeit ausüben können und deren Jahreseinkommen einen vom Staat fixierten Grenzbetrag nicht übersteigt.

Im Gesetz ist weiter vorgesehen, dass der Staat und die Gemeinden den freiwilligen Schulsport sowie den Freizeitsport unterstützen. Im Gesetz verankert wird auch, dass der Staat in erster Linie den Bau von Sportanlagen für den Schulsport finanziert. «Er kann aber auch den Bau von Anlagen von kantonaler und nationaler Bedeutung unterstützen.» Dabei soll der Staat für eine bedarfsgerechte Verteilung der Sportinfrastrukturen sorgen. Der Staatsrat erinnert in der Botschaft daran, dass sich der Staat bisher bereits an Projekten wie den Eishallen von Marly, Romont, Bulle und Düdingen sowie an den Sportanlagen von St. Leonhard finanziell beteiligt hat. Der Staat werde sich aber auch künftig nicht an den Betriebskosten beteiligen.

Im neuen Gesetz ist weiter vorgesehen, dass der Staat Sportanlässe von kantonsübergreifender, nationaler oder internationaler Bedeutung unterstützen kann. Der Staatsrat gibt aber zu verstehen, dass die Hilfe vor allem auf logistischer Ebene erfolgen werde. Die Frage der Verrechnung der Polizeieinsätze werde im Gesetz über die Kantonspolizei geregelt, und zwar gemäss dem interkantonalen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportevents.

Im Gesetz behandelt werden zudem der kantonale Sportfonds, der durch jährliche Beiträge des Staats von 400 000 Franken geäufnet werden soll, sowie der Sportpreis.

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