Auch ein Kind, das im ersten Kindergartenjahr ist und nur an vier Halbtagen pro Woche in den Kindergarten geht, erhält nicht mehrmals eine Woche Urlaub: Die Freiburger Erziehungsdirektion ist streng bei der Vergabe von freien Tagen an Schülerinnen und Schüler. Vor und nach den Ferien heissen die Schulen prinzipiell keine Urlaubsgesuche gut. njb
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