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Freiburg führt wieder Hundehalterkurse ein

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Wer neu oder nach mindestens zehn Jahren wieder einen Hund hält, muss in Zukunft einen fünfstündigen Theoriekurs besuchen. Auch kontrolliert der Kanton die Führbarkeit neuer Hunde.

Ein Zwischenfall, bei dem ein Knabe im zürcherischen Oberglatt 2005 durch Hundebisse getötet wurde, hatte dazu geführt, dass landesweit obligatorische Kurse für Hundehalter eingeführt wurden. Auf Ende 2016 hat der Bund diese Pflicht wieder aufgehoben und die Kompetenz dazu den Kantonen überlassen.

Nun kommt der Kanton Freiburg dieser Verantwortung nach und wird in Zukunft wieder Kurse für Hundehalter einführen. Dabei handelt es sich um Theoriekurse über total fünf Stunden. Die Kurspflicht gilt für alle neuen Hundehalter sowie jene, die seit mindestens zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben. 

Auch muss für jeden neuen Hund innerhalb von 18 Monaten nach der Erfassung des Hundes eine Führbarkeitsbeurteilung abgelegt werden.

Einstimmig genehmigt

Diese Neuerung hat der Grosse Rat am Donnerstag mit der Annahme einer Motion einstimmig beschlossen. Der Staatsrat muss nun diese Neuerung im Gesetz über die Hundehaltung einführen und erneut dem Parlament vorlegen. Dann wird auch klar, ab wann dieses Kursobligatorium gilt.

Einige weitere Änderungen sollen in das Gesetz einfliessen. So soll das Verbot, Hunde zum Beissen abzurichten, aufgehoben werden. Dieses Training für den Schutzdienst im Sportbereich wird seit einem halben Jahr durch eine Weisung geregelt, und diese soll nach zwei Jahren wieder neu beurteilt werden. Auch soll die Bewilligung für das Halten von mehr als vier erwachsenen Hunden wegfallen. 

Ohne Kurse mehr Bisse

Motionär Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) sagte, dass die Zahl der Hundebisse im Kanton um 50 Prozent zugenommen habe, nachdem das nationale Kursobligatorium weggefallen war. «Diese Kurse waren sehr nützlich», sagte er. «Die Gefährlichkeit von Hunden hängt vor allem von ihren Haltern ab.»

Das Halten eines Hundes sei nicht zu unterschätzen, sagte er. Viele neue Halter würden sich viel zu wenig um ihre Hunde kümmern. «Wer nicht bereit ist, fünf Stunden Kurse zu investieren, ist nicht bereit für einen Hund», sagte er. Er begrüsste auch die Führbarkeitsbeurteilungen. 1500 solcher Prüfungen wäre im Jahr nötig, und 200 bis 300 dieser Hunde könnte Probleme bereiten. «Wenn wir dies nicht ins Gesetz aufnehmen, gehen diese Hunde unter dem Radar hindurch.»

Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) sagte, sie wäre persönlich auch für praktische Kurse gewesen. Zudem meinte sie, die Frist von 18 Monaten sei zu spät, um die Führbarkeit zu prüfen. Da sei ein Hund nämlich schon ausgewachsen und habe feste Verhaltensmuster.

Pragmatischer Ansatz

Achim Schneuwly (SVP, Oberschrot) sagte, er habe früher Angst vor Hunden gehabt. Seit einem halben Jahr sei er aber selber Hundebesitzer, und jede Woche gehe es zur Hundeschule. Der Hunde wedle jedes Mal vor Freude mit dem Schwanz, und auch die Hundehalter profitierten von Theorie und Praxis. Als positiven Nebeneffekt erwähnte Schneuwly: «Jetzt habe ich keine Angst vor Hunden mehr.»

Skeptisch zur Aufhebung des Beisstrainings im Sportbereich zeigte sich Romain Collaud (FDP, Massonnens). Er habe den Eindruck, dass dieses Training gefährlich sei für Personen, die in der Nähe vorbeigehen. Da aber die Fachkreise die geltende Weisung unterstützen, unterstützte Collaud die Änderung trotzdem. 

Staatsrat Didier Castella (FDP) sagte, man habe einen pragmatischen Ansatz zwischen Sicherheit und Freiheit für Hundehalter gewählt. Der Kanton stütze sich dabei auf die Erfahrungen aus der Praxis und habe die Fachkreise einbezogen, sagte er.

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