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Freiburg im 22. Rang

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Freiburg im 22. Rang

Einkommens- und Vermögenssteuern

Freiburg belegte im Jahre 2004 im Kantonsvergleich den 22. Rang bezüglich Belastung der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen. Im Jahr 2002 lag Freiburg noch im 25. Rang.

Sorgen über die schlechte Platzierung Freiburgs bezüglich Steuerbelastung macht sich der CVP-Grossrat Jean-Louis Romanens. In einer Anfrage an den Staatsrat gab er zu bedenken, dass Freiburg bei den Steuern der juristischen Personen auf Rang 17 verharrt und bezüglich Gesamtindex der Steuerbelastung für die natürlichen Personen unter den Schlusslichtern bleibt. «Trotz der dauernden Anstrengungen, die in den letzten Jahren unternommen wurden, um die Steuerbelastung im Kanton Freiburg zu verbessern, ist und bleibt diese Klassierung enttäuschend», hielt er weiter fest. Er wollte u.a. wissen, welche Faktoren bei der Berechnung des Indexes Freiburg benachteiligen.

Rang 24 beim Vermögen

Der Antwort des Staatsrates kann vorerst entnommen werden, dass der Gesamtindex der Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung der natürlichen Personen 133,9 Punkte (Rang 22) beträgt. Der Index der Einkommenssteuerbelastung liege bei 129 Punkten (Rang 20), jener der Vermögensbelastung bei 187,4 Punkten (Rang 24).

Der Gesamtindex der Steuerbelastung auf dem Reingewinn und dem Kapital der Aktiengesellschaften liegt laut Staatsrat bei 112,3 Punkten (Rang 18), jener der Gewinnsteuerbelastung bei 112,4 Punkten (Rang 20), der Index der Kapitalsteuerbesteuerung bei 111,7 Punkten (Rang 16). Der Gesamtindex der Motorfahrzeugsteuerbelastung betrage 107,7 Punkte (Rang 20).

Nicht genau

«Der Steuerbelastungsindex als solcher kann die Frage nach der effektiven Steuerbelastung in den Kantonen nicht genau beantworten. Er kann nämlich stark von der effektiven Belastung in einer bestimmten Einkommens- und Vermögenskategorie bzw. Gewinn- und Kapitalkategorie abweichen», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Auch sei der Index abhängig vom Verhalten der anderen Kantone.

Zudem weist er darauf hin, dass in einem interkantonalen Vergleich auch andere Aspekte berücksichtigt werden müssten. Als Beispiel nennt er die Familienzulagen, die im Kanton Freiburg sehr hoch sind. Berücksichtigt werden hingegen die Prämienverbilligungen, die in Freiburg ebenfalls hoch sind, was sich jedoch negativ auf die Steuerbelastung auswirke.

Wille ist vorhanden

«Der Staatsrat will die Steuerbelastung im Rahmen des Möglichen senken», verspricht der Staatsrat weiter und erinnert an die jüngste vom Grossen Rat beschlossene Senkung des Steuertarifs um linear vier Prozent, die auf den 1. Januar 2006 in Kraft treten wird. «Mit dieser erneuten Senkung hat sich die kantonale Einkommenssteuer von 2001 bis 2006 um zehn Prozent reduziert», schliesst die Freiburger Regierung ihre Antwort. az

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