Die kantonale Kommission für bedingte Strafentlassung und Abklärung der Gemeingefährlichkeit prüft gemäss einem Abkommen neu die französischsprachigen Fälle in den Kantonen der Nordwest- und der Innerschweiz. Konkret betrifft die neue Regelung einige wenige Fälle, vor allem im Berner Jura. Deshalb nehme die Arbeitslast nicht wesentlich zu, steht in einer Mitteilung der Sicherheits- und Justizdirektion.
Für Justizdirektor Erwin Jutzet (SP) ist das Abkommen auch ein Zeichen der Anerkennung der Arbeit der Kommission. Diese besteht aus Experten des Strafvollzugs und der Psychiatrie und wird von ei- nem Kantonsrichter präsidiert. In den letzten Jahren nahm ihre Arbeit aufgrund steigender Insassenbestände und höheren Erwartungen der Öffentlichkeit zu. Die Zahl der behandelten Fälle stieg zwischen 2010 und 2012 von 48 auf 77. Die Kommission wendet auch in den ausserkantonalen Fällen ihre eigenen Standards und Methoden an, die Kosten werden pauschal entschädigt.
Die Zusammenarbeit sei im Sinn der Romandie-Kantone, so die Mitteilung. Diese wollten keine einheitliche Kommission für alle. Eine solche Struktur wäre schwerfälliger und teurer, die Qualität der Entscheidungen würde dadurch aber nicht unbedingt besser. fca