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Freiburg nimmt Alkoholtests mit Skepsis auf

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In seiner Stellungnahme zur revidierten Binnenschifffahrtsverordnung begrüsst der Freiburger Staatsrat generell Massnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit beitrügen. Bei einigen Punkten, vor allem der Einführung eines Alkoholgrenzwerts, sieht er aber «praktische Fragen».

So ist der Staatsrat gegen die Einführung von zwangsverordneten Bluttests, wo doch im Strassenverkehr ab 2015 ein neuer Alkoholtest Beweiskraft erlange. Der Staatsrat stellt sich folgende Situation vor: Bei einer Alkoholkontrolle auf See hat der Bootsführer einen zu hohen Alkoholpegel. Die Seepolizei müsste das Boot bis zum nächsten Hafen abschleppen, wo vielleicht kein Ankerplatz frei ist. Die Polizei müsste womöglich ein wertvolles Boot abschleppen und ginge dabei eine grosse Verantwortung ein. Dann müsste man abwarten, bis eine Patrouille der Strassenpolizei käme, um den Bootsführer zur Blutentnahme ins Spital zu führen. Aufgrund dieser Verkomplizierung der Aufgaben bevorzugt der Freiburger Staatsrat, den Schwerpunkt auf Prävention zu setzen und keine systematische Alkoholkontrollen auf See einzuführen. Der Staatsrat zeigt sich auch skeptisch gegenüber der Idee, die Wasserwege zum Zweck der Navigation mit Radar auszurüsten. Dies vor allem aufgrund der unklaren Kostenfolge. uh

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