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Freiburg passt Steuergesetz dem Bund an

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Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit 72 gegen null Stimmen bei 24 Enthaltungen eine Änderung des Gesetzes über die Kantonssteuern vorgenommen. Die eine Änderung betrifft die Überführung von Grundstücken vom Geschäfts- aufs Privatvermögen. Dazu gibt es einen Rabatt von 50 Prozent, wenn das Grundstück nicht innert fünf Jahren verkauft wird oder wenn es unentgeltlich an Kinder geht. Weiter sollen finanzielle Sanktionen wie Geldstrafen im Ausland nicht mehr von den Steuern abzugsfähig sein, ausser die Sanktion widerspreche schweizerischem Recht. Es handelt sich um eine Anpassung an das Bundesrecht.

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