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Freiburg spannt bei Patientendossier mit anderen Kantonen zusammen

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Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie beim Führen eines Patientendossiers ist vom Bund gewollt. Wenn sich alle Akteure im Gesundheitswesen vernetzten, dann sorge dies für eine bessere Koordination, Versorgungssicherheit, Effizienz und Transparenz.

Aus all diesen Gründen legt der Staatsrat nun dem Gros­sen Rat einen Dekretsentwurf zur Einführung des elektronischen Patientendossiers vor.

Bereits heute haben Spitäler, Apotheken, Arztpraxen und Gesundheitsfachpersonen ihre Patientendossiers mehrheitlich elektronisch erfasst. Nun gehe es um die Vernetzung dieser Informationen unter allen Gesundheitsfachleuten, die an der Versorgung eines Patienten beteiligt sind, heisst es in der Botschaft des Staatsrats.

Patient muss einwilligen

Der gesicherte elektronische Austausch sei eine wesentliche Komponente des Gesundheitssystems. Bei der Umsetzung sei dem Schutz persönlicher Daten grösste Bedeutung beizumessen, heisst es. Deshalb ist bei der Eröffnung eines Patientendossiers die ausdrückliche Einwilligung des Patienten notwendig.

Für diese Arbeit will sich der Freiburger Staatsrat dem zweisprachigen, interkantonalen Verein Cara anschliessen. Diesem gehören auch die Kantone Genf, Jura, Waadt und Wallis an. Dabei verfügt jeder Mitgliedskanton über eine Stimme, und die Kosten werden im Verhältnis zur Bevölkerung geteilt.

Derzeit sind in der Schweiz rund zehn solche Gemeinschaften im Aufbau. Der Freiburger Ausschuss prüfte neben dem Verein Cara namentlich folgende Optionen: Aufbau einer Freiburger Lösung; Beitritt zum Projekt der Schweizer Apotheker; Beitritt zur Gemeinschaft von Bern, Zürich und Schaffhausen.

Bei der vom Kanton gewählten Variante liegen die Vorteile darin, dass Freiburg von Erfahrungen anderer Kantone und von Kostenersparnissen profitieren kann.

4,4 Millionen Franken

Für die Aufstellung der Informatikplattform fällt gemäss Botschaft des Staatsrats für Freiburg ein Nettobetrag von 4,4  Millionen Franken an. Der dazu verlangte Rahmenkredit beinhaltet Kosten in Verbindung mit der technischen Infrastruktur und mit der Bereitstellung des Diensts.

Ist die Plattform einmal bereit, sollen die Betriebskosten zulasten der Pflegeleistungserbringer gehen, schreibt der Staatsrat.

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