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Freiburg steht bei Biomassezentrum und Energiepark wieder am Anfang

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Ein Biomassezentrum bei der regionalen Kompostieranlage Galmiz: Gemäss Richtplan existiert dieses Projekt nicht mehr.
Aldo Ellena/a

Der Staatsrat sieht keine Möglichkeit, dass das Projekt eines Biomassezentrums mit Energiepark bei der Kompostieranlage Seeland nach der Absage durch den Bundesrat noch realisiert werden kann. Vielmehr will er sich mit den Nachbarkantonen absprechen, um eine Alternative zu finden.

75’000 Tonnen Grünabfälle verarbeiten, mit 55‘000 Tonnen davon erneuerbare Energien herstellen, nämlich 14,3 Gigawattstunden Strom und 16 Gigawattstunden Wärme, mit einem Anbau an eine bestehende regionale Kompostieranlage an einer Hauptverkehrsachse: Das Projekt eines Biomassezentrums mit Energiepark auf Galmizer Boden schien eigentlich nur Vorteile zu haben. Aus diesem Grund zeigen die Grossräte André Kaltenrieder (FDP, Sugiez) und Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) wenig Verständnis für den Entscheid des Bundesrates, es aus dem kantonalen Richtplan streichen zu lassen. In einer Anfrage an den Staatsrat wollten sie wissen, welche Möglichkeiten es für den Kanton gibt, doch noch zu einem solchen Biomassezentrum mit Energiepark zu kommen.

«Der Staatsrat muss die Nichtgenehmigung des Bundes zur Kenntnis nehmen und stellt fest, dass die weitere Entwicklung der geplanten Tätigkeit, so interessant sie auch sein mag, aus Sicht des Bundes nicht in Galmiz stattfinden kann», schreibt er in seiner Antwort. Der Staatsrat erklärt, dass er mit einem Projektblatt im kantonalen Richtplan seine Unterstützung für das Projekt deutlich gemacht habe. Der Bundesrat habe aber entschieden, die erforderliche Zonenerweiterung nicht zu genehmigen wegen des Standorts, der als nicht konform mit dem Bundesgesetz über die Raumplanung beurteilt wird. «Das heisst, auf Ebene des kantonalen Richtplans existiert dieses Projekt nicht mehr», schreibt der Staatsrat.

Nur über den Richtplan

Abgesehen von diesem Projekt sehe der kantonale Richtplan keine konkreten Standorte für die Biomasseproduktion und die Errichtung von Energieparks vor, schreibt der Staatsrat weiter. Jedes neue Projekt dieser Grössenordnung müsste aber ebenfalls wieder im kantonalen Richtplan geplant und dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden. 

Der Staatsrat lässt in seiner Antwort durchblicken, dass dies schwierig sein würde. Nicht nur müsste es in einer Arbeitszone sein, es müsste auch in der Nähe potenzieller Verbraucher geplant werden, die entsprechenden Belästigungen berücksichtigen, und mit Landwirtschafts- und Industriebetrieben koordiniert werden. 

Kontakt mit Nachbarkantonen

Möglich wäre gemäss Staatsrat allenfalls eine Kapazitätserweiterung der bestehenden Kompostier-Biogas-Anlage. Dafür würde etwa die Verwertung von Grün- und Industrieabfällen sprechen. Gemäss Staatsrat ist nicht damit zu rechnen, dass die Anlage Galmiz noch ein grösseres Einzugsgebiet erhält. Der Kanton Neuenburg hat sie von seiner Liste genommen und will biogene Abfälle in seinen Regionen behandeln. Der Kanton Bern nutzt die Galmizer Anlage für 19 seiner Gemeinden, wobei die Abfallmengen nicht mehr gross ansteigen dürften. Und Waadt macht keine Angaben zu geplanten Abfallmengen.

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