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Freiburg steuerlich bald attraktiv?

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Parlamentarische Kommission will Steuerzahler mehr entlasten

Dies liess CVP-Grossrat Jean-Louis Romanens, Präsident der parlamentarischen Kommission für die Revision des Steuergesetzes, vor dem Freiburgischen Arbeitgeberverband verlauten. Die Kommission hat ihre Arbeit zwar noch nicht beendet, doch scheint sie überzeugt zu sein, dass der Staatsrat in seinem Entwurf bezüglich steuerliche Entlastung zu wenig weit gegangen ist. Laut Entwurf müsste der Kanton jährliche Steuerausfälle von rund 19 Mio. Franken hinnehmen. Der Steuerexperte Jean-Louis Romanens gab zu bedenken, dass andere Kantone wie Bern und Wallis ihre Steuerzahler um 40 Mio. entlasten wollen.

5000 Franken Abzüge pro Kind?

Die Kommission möchte u.a. den Familien mehr entgegenkommen. Bekanntlich möchte der Staatsrat die Sozialabzüge für Kinder um je 1000 Franken pro Kind erhöhen, also für die ersten beiden Kindern von heute 3400 auf 4400 Franken. Die Kommission ihrerseits möchte diesen Betrag gar auf 5000 Franken erhöhen. Neu will der Staatsrat einen Abzug von 1000 Franken für die Betreuungskosten (Kinderkrippen, Tagesmütter) zulassen. Laut Kommission sollen es 2000 Franken sein.

Auch bei den Abzügen für Versicherungsprämien will die Kommission gemäss Jean-Louis Romanens weitergehen als der Staatsrat. Und auch der Steuertarif der Mittelklasse soll eine Anpassung nach unten erfahren. Laut Referent will die Kommission bei der Gewinnsteuer für die juristischen Personen einen Schritt machen, damit Freiburg für Unternehmen attraktiv wird. Gemäss Entwurf des Staatsrates sollen die Gewinne der Unternehmen – sofern sie mehr als 50000 Franken ausmachen – mit 11 Prozent (Kantonssteuer) besteuert werden. Wie Jean-Louis Romanens erklärte, würde Freiburg bei einem Satz von 9 Prozent hinter Zug an zweiter Stelle liegen. Er liess durchblicken, dass die Kommission einen Antrag in dieser Richtung stellen wird.

Vor heisser Grossrats-Debatte?

Nach Worten von Jean-Louis Romanens würde der Kanton zusätzlich 15 Mio. Franken an Steuereinnahmen verlieren, wenn die Anträge der Kommission angenommen werden. Diese Steuerausfälle werden in der Grossrats-Debatte, zu heissen Diskussionen Anlass geben, zumal die Ratslinke den Staat nicht aushöhlen möchte. Der Referent gab aber zu bedenken, dass ein steuerlich attraktiver Kanton auch gute Steuerzahler anlockt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden ein eventuelles Wirtschaftswachstum und eine Zunahme der Bevölkerung.

Mit dem revidierten Steuergesetz soll auch der Wechsel vom System der zweijährigen Vergangenheits- zur einjährigen Gegenwartsbemessung vorgenommen werden. Im Jahre 1999 und 2000 bezahlen die Steuerzahler bekanntlich Steuern auf dem Einkommen, die in den Jahren 1997 und 1998 erzielt wurden. Im Jahre 2001 bezahlen die Steuerzahler jedoch Steuern auf dem Einkommen, das sie auch im Jahre 2001 verdient haben. Die Jahre 1999 und 2000 fallen in eine sogenannte Steuerlücke. Versteuert werden müssen die ausserordentliche Einkünfte dieser beiden Jahre. Unter ausserordentliche Einkünfte fallen auch aussergewöhnliche Lohnerhöhungen. Gemäss Jean-Louis Romanens ist aber nirgends festgelegt, was darunter zu verstehen ist.
Interessant ist auch, dass neu für das Vermögen der Stand Ende des Jahres massgebend ist. Dasselbe gilt z.B. auch für den Zivilstand. «Wer Ende Jahr heiratet, gilt neu fürs ganze Jahr als verheiratet. Wer anfangs Jahr heiratet und am Ende des Jahres wieder scheidet, war – steuerlich gesehen – gar nie verheiratet», erklärte Jean-Louis Romanens.

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