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Freiburg will eine starke Landwirtschaft

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Freiburg will eine starke Landwirtschaft

Staatsrat Pascal Corminboeuf stellt Vorentwurf für ein kantonales Gesetz vor

3000 landwirtschaftliche Vollzeit- und 800 Teilzeitbetriebe zählt der Kanton Freiburg. Alljährlich verschwinden rund drei Prozent. Jene, die bleiben, sollen aber auf staatliche Unterstützung zählen können, vor allem die Familienbetriebe.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Drei Prozent der Schweizer Bevölkerung leben im Kanton Freiburg. Dieser produziert aber rund zehn Prozent der Nahrungsmittel des Landes. Und im Kanton Freiburg werden rund 30 Prozent aller in der Schweiz hergestellten Nahrungsmittel verarbeitet.» Mit diesen Worten unterstrich Staatsrat Pascal Corminboeuf am Mittwoch die Bedeutung des landwirtschaftlichen Sektors für den Kanton Freiburg, als er den Vorentwurf für ein kantonales Landwirtschaftsgesetz vorstellte. Er schätzte das Wirtschaftsvolumen dieses Sektors auf über zwei Milliarden Franken pro Jahr, wenn nebst der eigentlichen Produktion auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten miteinbezogen werden.

Bessere Unterstützung
mit dem gleichen Aufwand

Zusätzliche Kosten soll das neue Gesetz nicht verursachen. Der finanzielle Aufwand des Kantons für die Landwirtschaft – rund 45 Millionen Franken pro Jahr – soll sich im bisherigen Rahmen bewegen. Weil die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe aber stetig abnimmt, sollen die verbleibenden Betriebe vermehrt unterstützt werden können. Nach Worten von Pascal Corminboeuf ist dabei eine professionellere Betriebsführung erwünscht.

Gemäss Vorentwurf sollen im Kanton Freiburg vor allem Landwirtschaftsbetriebe Hilfe erhalten, die als Familienbetriebe geführt werden. Betriebe mit industriellem Charakter sind somit nicht inbegriffen. Der Staatsrat ist sich aber bewusst, dass eine solche Unterscheidung Interpretationsspielraum offen lässt. «Erst in der Praxis werden sich präzise Kriterien etablieren», betonte er und gab zu verstehen, dass die Betriebe vor allem leistungsfähig sein müssen, unabhängig von ihrer Grösse.

Betriebsgemeinschaften
unterstützen

Pascal Corminboeuf wies dabei auf die Betriebsgemeinschaften hin, die an Bedeutung gewinnen. Nach seinen Worten können Bauersleute dank solcher Zusammenarbeit z. B. wieder vermehrt im Vereinsleben mitmachen. Deshalb sollen solche Betriebsgemeinschaften im gleichen Masse Hilfe erhalten wie Einzelbetriebe.

Für qualitativ hoch stehende
Produkte

Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hoch stehenden Nahrungsmitteln fehlt im neuen Gesetz als Zielsetzung natürlich nicht. Dies bedeutet laut Staatsrat, dass dem Produzenten für seine Arbeit nicht bloss ein angemessener Preis bezahlt werden soll, sondern dass auch der einheimischen Produktion der Vorzug gegeben werden kann.

Dabei betreffen diese qualitativen Anforderungen nicht nur Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung, wie Produkte mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC), sondern auch Erzeugnisse, die zumindest die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Konsumentenschutz erfüllen. So soll der Staat die Verfahren unterstützen, die der Produktion und den Erzeugnissen einen Mehrwert verleihen und das Vertrauen der Konsumenten durch angemessene Kontrollen stärken. Zudem soll der Staat auch Qualitätssicherungsverfahren fördern.

Im Gesetz wird daran erinnert, dass die landwirtschaftliche Produktion auch der Herstellung von energieerzeugenden Brennstoffen dienen kann. Laut Generalsekretär Claude Yerly kann der Kanton diesbezüglich eine wichtige Rolle übernehmen, wenn Verarbeitungslösungen in der Nähe des Produktionsortes in Betracht gezogen werden. So gewährt der Landwirtschaftsfonds ebenfalls Darlehen an innovative Projekte zur Entwicklung umweltschonender Techniken.

Weiterhin Sömmerungsbeiträge

Beibehalten wurde im Gesetz das Prinzip der Sömmerungsbeiträge, zumal sie für die Herstellung von Alpkäse eine entscheidende Rolle spielen. Neu sollen aber die Beiträge nicht mehr nach der Anzahl der gesömmerten Kühe, sondern nach dem am Sömmerungsort erzeugten und zur Vermarktung bestimmten Produktionsvolumen ausgerichtet werden.

Eine grössere Bedeutung soll das Amt für Landwirtschaft erhalten. In dieses Amt soll künftig auch das Meliorationsamt mit seinen zwölf Personen und die kantonale Zentralstelle für Agrarkredite (vier Personen) integriert werden.

Gemäss Corminboeuf kann die Integration der Zentralstelle für Agrarkredite erfolgen, ohne den Personalbestand erhöhen zu müssen. Dies bedeute, dass ein Abbau von drei bis vier Stellen erfolgen werde, was über Pensionierungen geschehen soll.

Kontrollen koordinieren

Die vorgeschlagene Zusammenlegung der Dienststellen wird laut Staatsrat auch eine Konzentration der Kontrollen ermöglichen. Ziel des Gesetzes ist es denn auch, eine effiziente, rationelle und qualitative Verwaltungsorganisation zu gewährleisten. Am Mittwoch wurde daran erinnert, dass nach der Überweisung der Motion des FDP-Grossrats Jacques Bourgeois ein Projekt in Planung sei, das die Optimierung der Kontrollen und der Bekämpfung von Betrug im Lebensmittelbereich zum Ziele hat.

Im Gesetz wird auch einem Postulat der CVP-Grossräte Georges Godel und Francis Maillard Rechnung getragen: Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds können neu auch für den Kauf von Betrieben oder zusätzlichen Boden gewährt werden, wie der wissenschaftliche Berater Pascal Krayenbuhl ausführte.

Ziele alle vier Jahre neu festlegen

Der Staatsrat wird gemäss Vorentwurf die allgemeinen Förderungsziele, die Prioritäten sowie die nötigen Mittel und Ressourcen für die Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren festlegen. Gemäss Pascal Corminboeuf wurde dieser Zeitraum gewählt, weil auch der Bund seine Agrarpolitik für vier Jahre definiert.

Die kantonalen Zielsetzungen sollen dabei jenen des Bundes nicht zuwiderlaufen.

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