Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburg will Förderprogramm mit seinen Nachbarn abgleichen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Förderprogramm «Sport-Kunst-Ausbildung» wurde in Freiburg zunächst als Versuchsprojekt und ab 2013 fix eingeführt. Jugendliche Freiburgerinnen und Freiburger sollten so die Gelegenheit erhalten, im sportlichen oder künstlerischen Bereich gefördert zu werden, gleichzeitig aber auch ihre schulische Ausbildung abzu­schliessen.

Dieses Förderprogramm sorgt in betroffenen Kreisen für Kritik. Die beiden Grossräte Romain Collaud (FDP, Cottens) und Gabrielle Bourguet (CVP, Granges) schreiben in einem Postulat, dass das Förderprogramm einigen Sportklubs, die sich für die Ausbildung engagieren, Probleme bereite und für die Bedürfnisse des Spitzensports nicht geeignet sei.

Ein ähnliches Postulat der Grossräte Philippe Savoy (SP, Corpataux) und Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) thematisiert den künstlerischen Bereich. Sie sind der Meinung, die im Programm vorgesehenen Massnahmen genügten nicht, damit talentierte Musiker ihre Ausbildung mit dem Ausüben ihrer Kunst vereinbaren ­können.

Die Grossräte stellen in ihren Postulaten die Zulassungskriterien infrage und fordern zudem Massnahmen für Schülerinnen und Schüler, welche diese Kriterien nicht erfüllen. Zudem verlangen sie Vergleiche mit anderen Kantonen.

Der Staatsrat zeigt sich nun in seiner Antwort bereit, einen solchen Vergleich mit anderen Kantonen anzustellen. Da das Förderprogramm seit einigen Jahren in Gang sei, sei es sinnvoll, die Massnahmen einer Evaluation zu unterziehen und die Erfahrungen anderer Kantone zu berücksichtigen.

Der Staatsrat äussert in den beiden Antworten aber die Ansicht, dass das Förderprogramm seinen Zweck erfüllt habe. Im Bereich Sport hätten viele Jugendliche von individuellen Unterstützungsmassnahmen profitieren können. Für das letzte Schuljahr seien 370 solche Gesuche gutgeheissen worden. Und auch in der Musik seien zahlreiche junge Talente ausgebildet worden, die so unter guten Bedingungen eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren konnten, so der Staatsrat.

Die Regierung hält an den Zulassungskriterien fest. Diese richten sich nach den «Talent Cards» von Swiss Olympic, an denen sich auch andere Partner orientierten. Im Bereich Kunst sei das Kriterium die Zulassung zu einer berufsvorbereitenden Ausbildung. Dazu müsse eine Prüfung bestanden werden, die dem Übertritt auf die Zertifikatsstufe am Konservatorium entspreche. In beiden Bereichen betont der Staatsrat, dass er individuelle Massnahmen befürworte, welche eine stabile schulische Laufbahn gewährleisten. Zu diesen Massnahmen gehören Unterrichtsdispensen, Anpassungen beim Stundenplan, Nachhilfe, Schulkreiswechsel zur Ausbildungsstätte, Sonderurlaube und die Aufteilung der Ausbildung auf zwei Jahre.

Chronologie

Im Sport- und im Schulgesetz

«Sport-Kunst-Ausbildung» wurde 2010 als Versuch lanciert; der Grosse Rat verankerte es im Sportgesetz; 2011 folgte ein Reglement. Es fand auch Eingang ins Schulgesetz und in dessen Ausführungsreglement. 2017 erliess der Staatsrat Richtlinien für eine einheitliche Anwendung.

uh

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema