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Freiburg will härter gegen Firmen vorgehen

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Autor: arthur zurkinden

Das Gesetz will vor allem auch die Eingliederung der Arbeitslosen in die Berufswelt fördern, wie am Mittwoch Staatsratspräsident Beat Vonlanthen betonte. Einerseits werde in diesem Gesetz das Bundesrecht umgesetzt, andererseits werde der gesetzliche Rahmen für kantonale Massnahmen gesteckt, u. a. um neue Strukturen für eine bessere Betreuung und Begleitung der Arbeitslosen zu schaffen.

Fast 20 Prozent der Firmen sind nicht in Ordnung

Das Gesetz sieht strenge Massnahmen für Unternehmen vor, welche sich nicht an bestimmte Regeln halten, wie Marc Genilloud, Chef des Amtes für den Arbeitsmarkt, vor den Medien ausführte. Die Arbeitsmarktinspektoren des Kantons haben im vergangenen Jahr 503 Kontrollen durchgeführt. 83 Prozent der Unternehmen waren ok. Bezüglich Schwarzarbeit wurden 557 Kontrollen gemacht. 20 Prozent der kontrollierten Unternehmen waren nicht in Ordnung. «Das Arbeitsinspektorat kann die Nutzung von bestimmten Räumen oder Einrichtungen verbieten, wenn es eine schwere Missachtung der Vorschriften zu Sicherheit und Hygiene feststellt. Der Betrieb kann gar für eine bestimmte Zeit eingestellt werden», sagte Genilloud; dies auch, wenn der Verdacht bestehe, dass die Unternehmen nicht mit den Behörden zusammenarbeiten wollen. Dasselbe gelte ebenfalls bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Nach seinen Worten kommt es häufig auch zur Missachtung der Bestimmungen betreffend flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr resp. Anstellung von ausländischen Arbeitskräften aus dem EU-Raum.

RAV und Sozialämter: Bessere Zusammenarbeit

Das Gesetz sieht auch die Schaffung einer besonderen Betreuungseinrichtung für eine bestimmte Kategorie von Stellensuchenden vor, die auch Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen vom Kanton oder den Gemeinden beziehen oder bezogen haben. Laut Genilloud soll diese Einrichtung eine neutrale Plattform sein, die zwischen dem Amt für den Arbeitsmarkt und dem kantonalen Sozialamt steht. «Die Einrichtung besteht aus drei Personalberatern der RAV sowie drei Sozialarbeitern. Diese klären die Situation der betroffenen Personen ab und betreuen sie. Diese werden anschliessend an die entsprechende Institution überwiesen, etwa an ein RAV, an das Sozialamt oder an eine andere Institution», erläuterte er die Aufgabe dieser Einrichtung.

Wer arbeitslos wird, soll sich künftig direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) und nicht bei der Gemeinde melden. So will es das neue Gesetz. «Die Arbeitslosigkeit ist ein Wettlauf gegen die Zeit», meinte Genilloud und gab zu verstehen, dass so Zeit gewonnen werde. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, denn Gemeinden wie die Stadt Freiburg, Villars-sur-Glâne oder Marly möchten, dass sich die Arbeitslosen wie bisher bei der Gemeindeverwaltung melden.

Neu Vertrauensärzte

Neu ist auch, dass die Behörden die Meinung von neutralen Vertrauensärzten einholen können. Diese Dienstleistung kann dabei auch von den Sozialdiensten, dem Arbeitsinspektorat oder den Angestellten der interinstitutionellen Zusammenarbeit in Anspruch genommen werden.

Arbeitslose, die krank werden und ihren Verpflichtungen (Beratung, Stellensuche) nicht mehr nachkommen können, haben nach 30 Tagen keinen Anspruch mehr auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Der Kanton subventioniert nun ihre Erwerbsausfall-Versicherung. So erleiden Arbeitslose bei Krankheit, Unfall usw. keine finanziellen Einbussen.

Das neue Gesetz, das fünf bisherige Erlasse ersetzt und nur noch eine statt acht kantonale Kommissionen vorsieht, wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von 800 000 Franken bescheren. Es soll bereits im kommenden Herbst im Grossen Rat behandelt werden, damit es im Jahre 2011 in Kraft treten kann.

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