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Freiburg will mit neuen Gebühren jährlich 65000 Franken mehr einnehmen

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Wer ein Baugesuch stellt, muss für die Bearbeitung des Gesuchs eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Dies ist auch in der Stadt Freiburg so. Ohne weitere Kosten erfolgte bis jetzt hingegen die Prüfung von Plänen, insbesondere von Detailbebauungsplänen. Dies will die Stadt nun ändern. Deshalb wird sie dem Generalrat am 23. Februar eine entsprechende Reglementsänderung beantragen.

Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz können Gemeinden Gebühren bei Bauprojekten und Bebauungsplänen verlangen. Anders als im alten Raumplanungsgesetz genügt es dafür aber nicht mehr, wenn der Gemeinderat diese Gebühren bestimmt; sie müssen nun gesetzlich festgelegt werden. Dabei dürfen die Gebühren die effektiven Kosten aber nicht oder nur geringfügig übersteigen.

«Der Gemeinderat möchte nun die aktuellen Gebühren in einem Reglement verankern», sagte Vize-Syndic und Baudirektor Jean Bourgknecht (CVP) gestern vor den Medien. Auch sei eine Ergänzung nötig. «Was bis jetzt gefehlt hat, waren Tarife für andere Verfahren, beispielsweise die Verabschiedung von Detailbebauungsplänen.» Darauf sollen neu Gebühren erhoben werden. Diese setzen sich–wie auch die bisherigen Gebühren–aus zwei Grössen zusammen. Im Beispiel von Detailbebauungsplänen sind dies eine fixe Summe von 200 Franken sowie ein Stundenansatz von 150 Franken für die effektiv aufgewendete Zeit. Im Maximum können die Gebühren 20 000 Franken betragen. «Um diese Summe zu erreichen, müsste es aber ein sehr grosses Projekt sein», beschwichtigte Syndic Pierre-Alain Clément (SP).

Mehr Einnahmen

Durch die neu erhobenen Gebühren im Bereich der Detailbebauungspläne erhofft sich der Gemeinderat jährliche Mehreinnahmen von 50 000 Franken. Auch im Bereich der Gebühren für Baugesuche, die bis anhin jährlich rund 75 000 Franken einbrachten, rechnet der Gemeinderat mit zusätzlichen 15 000 Franken. Dies insbesondere, weil nun auch die Vorprüfungsgesuche taxiert werden.

Während manche künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, sieht der Gemeinderat für Umweltbewusste günstigere Tarife vor.

In einem Antrag, den das Parlament am 24. September 2012 genehmigt hatte, hatten Generalrat Pierre Marchioni (SVP) und sieben Mitunterzeichnende gefordert, die Gebühren für die Einrichtung aller Systeme mit erneuerbaren Energien aufzuheben. Dieser Forderung will der Gemeinderat mit seiner Reglementsänderung nun teilweise nachkommen: Wer ein System für erneuerbare Energien, beispielsweise Wärmepumpen oder Solarzellen, installiert, muss zwar künftig noch die fixen Gebühren von 150 Franken bezahlen. Die von der Arbeitszeit abhängige Gebühr fällt hingegen weg.

Wie andere Gemeinden

Zwar habe jede Gemeinde im Kanton ein anderes Reglement, sagte Richard Jordan, Jurist beim städtischen Bauamt. Mit diesem Schritt gleiche die Stadt ihr Reglement aber an andere grössere Gemeinden an. «Etwa Bulle und Villars-sur-Glâne erheben schon jetzt Gebühren für Detailbebauungspläne.»

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