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Freiburg wird ein Gentech-freier Kanton

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«Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und auf Sömmerungsflächen ist verboten.» Diesen Artikel schlägt der Freiburger Staatsrat vor, ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Der Staat solle eine Landwirtschaft gewährleisten, die frei von GVO ist; er will Freiburg zum GVO-freien Kanton machen.

Diese Änderungen im Gesetz hat der Staatsrat nun in die Vernehmlassung gegeben, die bis zum 21. Oktober dauert.

Der Freiburger Staatsrat macht diesen Schritt nicht ganz freiwillig. Die Gesetzesänderung geht nämlich auf einen Auftrag der Grossräte Dominique Corminboeuf (SP, Domdidier) und Nicolas Repond (SP, Bulle) zurück, der von acht weiteren Grossräten mitunterzeichnet wurde. Der Grosse Rat hatte diesen Auftrag in seiner Session Ende Juni gutgeheissen, obwohl der Staatsrat empfahl, den Auftrag abzulehnen.

Bund entscheidet bis 2017

Mit seiner ablehnenden Haltung hatte der Staatsrat sich nicht grundsätzlich gegen ein Gentech-Verbot gestellt. Er verwies aber damals darauf, dass auf Bundesebene bis 2017 ein Gentech-Moratorium gilt; dieses bestand bereits bis 2013 und wurde verlängert. Bis dann wolle der Bund entscheiden, ob er das Moratorium aufrechterhalte oder die Frage anders regeln will, beispielsweise über ein Gentechnikgesetz, schrieb der Staatsrat damals. Ein kantonales Verbot als Konkurrenz dazu hätte bis 2017 keinen praktischen Nutzen, schrieb der Staatsrat in seiner damaligen Botschaft. Er wollte deshalb eine früher eingereichte Motion von Corminboeuf und Repond erst 2017 umsetzen.

Staatsrat fügt sich

Doch der Rat beauftragte die Freiburger Regierung mit 66 gegen 25 Stimmen, nicht auf den Bund zu warten, sondern mit einem eigenen Gesetzesartikel voranzugehen. Freiburg müsse mit einem Verbot gegenüber den grossen internationalen Konzernen ein Zeichen setzen und die eigene Lebensmittelproduktion stärken, waren Argumente aus der damaligen Debatte. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf kommt der Staatsrat dieser Forderung nach. In einer Pressemitteilung zur nun anlaufenden Vernehmlassung schreibt der Staatsrat zwar, er sei sich der Risiken der GVO-Technologie bewusst, er wiederholt darin aber die Argumente, warum er ein GVO-Verbot auf kantonaler Ebene als nicht zweckmässig erachtet.

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