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Freiburg zahlt mehr an der Aus- und Weiterbildung von Ärzten

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Bei der Ausbildung von Assistenzärzten in Spitälern zeigen sich die Kantone solidarisch.
Corinne Aeberhard/a

Der Kanton Freiburg schliesst sich einer interkantonalen Vereinbarung an, um die Weiterbildungskosten solidarisch aufzuteilen. Für Freiburg bedeutet dies Mehrkosten.

Die Kosten für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten an Spitälern gelten als gemeinwirtschaftliche Leistungen und werden gemäss Krankenversicherungsgesetz nicht von den Krankenkassen, sondern von Kantonen bezahlt. Aufgrund der herrschenden Regelung besteht die Gefahr, dass Kantone bei der Weiterbildung von Ärzten sparen wollen und diese Aufgabe anderen Kantonen überlassen.

Nach langjährigen Bemühungen und Diskussionen haben sie nun eine Vereinbarung ausgearbeitet, gemäss dem jeder Kanton 15‘000 Franken pro Jahr für einen Assistenzarzt in Ausbildung an einem Spital bezahlt. Es kommt so zu einem Finanzausgleich zwischen den Kantonen. Mit einem einstimmigen Entscheid des Grossen Rates vom Dienstag schliesst sich nun auch der Kanton Freiburg dieser Vereinbarung an. Gemäss den letzten Zahlen von 2019 müsste Freiburg demnach rund 1,65 Millionen Franken pro Jahr mehr bezahlen als bisher. Die meisten Kantone zählen zu den Geberkantonen, während jene mit einem Universitätsspital für ihre Ausbildungsleistungen besser bezahlt werden. 

Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre (SO) erklärte, dass dieser pauschale Ansatz nicht die gesamten Ausbildungskosten abdecke. So habe der Kanton bisher schon 32‘000 Franken für ein Ausbildungsjahr am HFR bezahlt, und 18‘000 Franken am Netzwerk für psychische Gesundheit.

Das Vorgehen war unbestritten. So sagte Kommissionssprecherin Gabrielle Bourguet (Die Mitte, Billens), durch diese Ausbildung wirke man dem Ärztemangel entgegen. Und es erlaube Freiburger Ärzten, sich an Spitälern weiterzubilden.

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