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Freiburger Ärzteschaft schliesst Corona-Verharmloser aus

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Gegen den Murtner Arzt Christian Zürcher läuft eine Strafuntersuchung. Er verbreitet abstruse Theorien rund um Covid-19 und um die Impfung. Die Freiburger Ärztegesellschaft hat ihn ausgeschlossen.

Er steht in einem weissen Polo mit dem Aufdruck seiner Praxis in einem Berner Kirchgemeindehaus und spricht an einem Informationsabend zu Fragen rund um Corona: der Murtner Hausarzt Christian Zürcher.

Wie eine «Kassensturz»-Sendung des Schweizer Fernsehens zeigt, verdrehte der Arzt an der Veranstaltung Fakten. 80 Prozent der Schwangeren in den USA, die gegen Covid-19 geimpft worden seien, hätten ihr Kind verloren, sagt er. Diese Aussage entbehrt jeglicher Grundlage.

Und er empfiehlt den «Scheren-Test», zum Beweis dafür, dass eine Covid-19-Impfung die Menschen magnetisiere: Wer nach einer Impfung eine kleine Schere auf den gestochenen Oberarm lege, werde sehen, wie sie dort kleben bleibe.

«Nicht wissenschaftlich»

«Das alles ist für uns völlig unverständlich und basiert nicht auf wissenschaftlichen Hintergründen», sagt Philippe Otten. Der Vize-Präsident der Ärztinnen und Ärzte Freiburg (MFÄF) sagt, Zürcher verängstige Patientinnen und Patienten.

Er hat jenen, die sich geimpft haben, gesagt, dass sie in drei Monaten sterben werden.

Philippe Otten
Vize-Präsident der Ärztinnen und Ärzte Freiburg

Zudem empfehle er die Einnahme von Chlordioxid gegen Covid-19. «Das ist ein Desinfektionsmittel für Aquarien und Swimmingpools», sagt Otten.

Patienten beschweren sich

So haben sich denn auch Patientinnen und Patienten an die Ärztegesellschaft gewandt. Der Vorstand hat Zürcher daraufhin aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Er hat Rekurs eingelegt, die Generalversammlung hat den Ausschluss bestätigt. Zürcher kann noch Rekurs bei der FMH einlegen, dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.

Der Ausschluss der MFÄF verhindert nicht, dass Zürcher weiterhin praktiziert. «Eine Mitgliedschaft bei uns ist wie ein Gütesiegel», sagt Otten. Die Berufsausübungsbewilligung werde durch die Gesundheitsdirektion vergeben.

Kanton untersucht

Diese hat reagiert. «Es ist eine Aufzählung von abwegigen Theorien, die nicht bewiesen sind»: Das sagt der Freiburger Kantonsarzt Thomas Plattner den FN zu den Aussagen des Arztes.

Was Christian Zürcher über Covid-19 und die Impfung sagt, entbehrt jeglicher Evidenz.

Thomas Plattner
Freiburger Kantonsarzt

Die Freiburger Gesundheitsdirektion hat im Frühjahr aufgrund von Beschwerden von Patientinnen und Patienten eine administrative Untersuchung eingeleitet. Im Sommer dann hat das Kantonsarztamt bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige eingereicht. «Es gibt Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen, aber es gilt die Unschuldsvermutung», sagt Plattner.

Keine akute Gefährdung

Zürcher kann jedoch weiterhin als Arzt tätig sein. «Bei einer akuten Gefährdung der Patientinnen und Patienten würde die Gesundheitsdirektion die Bewilligung für die Berufsausübung entziehen», sagt Plattner. «Eine akute Gefährdung liegt aufgrund unserer Informationen aber hier nicht vor.» Höchstens eine indirekte Gefährdung: Verzichteten Leute wegen seinen Behauptungen auf eine Impfung oder andere Schutzmassnahmen, dann würden sie sich eventuell nicht gegen das Virus schützen und der Gefahr einer Infektion aussetzen.

Ein Arzt habe das Recht auf freie Meinungsäusserung. «Es ist aber problematisch, wenn er an öffentlichen Veranstaltungen als Arzt auftritt und Aussagen macht, die wissenschaftlich nicht belegt sind.» Und: «In seiner Praxistätigkeit hat er sich nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft und Praxis zu richten» 

Die Gesundheitsdirektion wartet nun ab, zu welchem Schluss die Staatsanwaltschaft kommt, bevor sie möglicherweise weitere Schritte einleitet.

Keine Stellungnahme

Zürcher wollte nicht mit den FN sprechen. Er liess durch seine Chefsekretärin ausrichten, dass kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliege und er keine Stellung nehme. Sein Anwalt Joachim Lerf sagte auf Anfrage: «Christian Zürcher ist zugelassener Arzt und es gibt kein Urteil, das ihm das Praktizieren heute verbietet.»

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