Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburger Anwälte wollen weiterhin in ihren Roben vor Gericht erscheinen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal Jäggi

Korrekt gekleidet müssen die Anwältinnen und Anwälte vor Gericht auftreten. Damit sind alle einverstanden. Doch der Freiburger Anwaltsverband hat eine andere Vorstellung von korrekt als Generalstaatsanwalt Fabien Gasser. Dieser will auf die schwarzen Roben verzichten, die bisher sowohl Verteidiger als auch Staatsanwälte trugen.

Das missfällt wiederum dem Anwaltsverband. An einer ausserordentlichen Versammlung hat der Verband am Donnerstag beschlossen, noch weiter zu gehen. «Bisher waren die Roben nur in den grösseren strafrechtlichen Verfahren Pflicht, neu sollen sie auch vor dem Polizeirichter getragen werden», sagte Albert Nussbaumer, Präsident des Anwaltsverbandes, gestern vor den Medien in seiner Anwaltskanzlei. Vizepräsident Nicolas Charrière ergänzte: «Es gab spektakuläre Fälle, wie den Pensionskassenprozess um den Freiburger Syndic Pierre-Alain Clément, vor dem Polizeirichter, da müssen wir uns angemessen kleiden.»

Ausnahmen wollen die Anwälte nur noch in Zivilprozessen gestatten. Da könnten sich die Anwälte einigen, auf die Roben zu verzichten.

Klar für Roben

Die Abstimmung beim Verband sei deutlich ausgefallen, so Nussbaumer. «Von den anwesenden 50 Mitgliedern hat sich eine klare Mehrheit für unsere Regelung ausgesprochen», sagt Nussbaumer. Allfällige Nein-Stimmen seien nicht mehr gezählt worden. Rund 130 Anwälte sind Mitglieder im Verband.

Das vom Anwaltsverband beschlossene Festhalten gilt theoretisch nur für seine Mitglieder. «Die anderen passen sich aber an unsere Regeln an», erklärt Nussbaumer.

Staatsanwälte verzichten

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hat seit seinem Antritt bereits gezeigt, was er von diesem «alten Zopf» hält. Am abgebrochenen Prozess um den Tod einer jungen Frau durch ein umstürzendes Baugerüst blieben die Roben am Kleiderbügel. Gasser hatte durchgesetzt, dass Anzug oder Kostüm korrekt genug sind, um vor dem Strafgericht des Saanebezirks würdevoll aufzutreten.

«Wir wollten die Regeln harmonisieren», begründet Gasser seinen Entscheid. Gerade im Sensebezirk werde, wie in der restlichen Deutschschweiz, auf die Robe verzichtet. Nun könne es eben vorkommen, dass die Anwälte vor Gericht Roben tragen, während er im Anzug erscheine, meint Gasser. Für die Staatsanwaltschaft gebe es noch keine klare Regel, jeder dürfe selber entscheiden, ob er den schwarzen Umhang tragen will oder nicht, hält der Generalstaatsanwalt fest.

Er nimmt zur Kenntnis, dass der Anwaltsverband nicht auf seinen Vorschlag eingeht. «Dass beim Polizeirichter die Robe Pflicht sein soll, erstaunt mich aber schon», schliesst er.

Meistgelesen

Mehr zum Thema