Autor: Nicole JEgerlehner
FreiburgDie Budgetkontrolle über die burgerlichen Gelder soll von der Freiburger Burgerversammlung an den Generalrat übergehen: Dies forderten drei grüne Generalräte und 24 Mitunterzeichnende im Dezember 2006. Nun hat Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saanebezirks, diesen Antrag sowie damit zusammenhängende Rekurse als unzulässig zurückgewiesen.
«Undemokratisch»
Die Grünen Rainer Weibel, Christa Mutter und Laurent Thévoz – die beiden Letzteren sitzen unterdessen im Grossen Rat – hatten gefordert, dass die Burgergemeinde ihre Budgethoheit abzugeben habe. «Die heutige Regelung der Burgergüter ist undemokratisch, verfassungs- und gesetzeswidrig», sagte Weibel bei der Begründung des Antrags.
Als der Generalrat den Vorstoss als unzulässig bezeichnete, legten die drei grünen Parlamentarier Rekurs und eine Aufsichtsbeschwerde ein.
Nicht fristgerecht
Doch damit kommen sie bei Ridoré nicht durch: Der Rekurs sei nicht innerhalb der verlangten Frist eingereicht worden, schreibt der Oberamtmann in seiner Begründung. Aber auch wenn die Frist eingehalten worden wäre, würde er den Rekurs abweisen, fährt Ridoré fort.
Der Oberamtmann führt aus, dass die Burgergemeinde und die Verwaltung ihres Vermögens im freiburgischen Gemeindegesetz klar geregelt sei. Damit falle die Burgergemeinde nicht in die Kompetenz des Generalrats oder des Gemeinderats; nur ein Beschluss des kantonalen Parlaments könne an der Verwaltung des burgerlichen Vermögens etwas ändern. Und damit sei der Antrag der Generalräte unzulässig, schreibt Ridoré.
Die grünen Generalräte hatten auch argumentiert, die kantonale Gesetzgebung zur Burgergemeinde verstosse gegen die Bundesverfassung. «Es ist nicht am Oberamtmann, dies zu prüfen», schreibt Ridoré: Eine erste Rekursinstanz müsse das kantonale Gesetz anwenden, nicht prüfen.
Auch die Aufsichtsbeschwerde hat der Oberamtmann abgewiesen: Die Gemeinde Freiburg wende bei der Burgergemeinde das geltende kantonale Recht an, da gebe es keine Möglichkeit für eine Beschwerde.
Rainer Weibel übt Kritik an Ridoré
Rainer Weibel, Generalrat und Anwalt, betrachtet die Angelegenheit etwas anders: «Es ist unvorstellbar, wenn der Oberamtmann die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes nicht überprüft.» Alle Behörden müssten die Verfassung einbeziehen, wenn sie die Gesetzmässigkeit eines Entscheides prüften, sagt Weibel. Er kritisiert, dass die Burgergemeinde sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte: «Eine Burgergemeinde müsste ihr Vermögen zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen», argumentiert Weibel; «doch sie vergibt Stipendien nur an Kinder von Burgern.»
Grüne und CVP geeint?
Noch weiss Weibel nicht, ob die Grünen den Rekurs vors Kantonsgericht weiterziehen. «Eine andere Möglichkeit wäre der politische Weg», sagt der Stadtfreiburger Generalrat. «Die CVP hat ja auch vor Kurzem erwogen, das Vermögen der Burgergemeinde für die Schuldensanierung der Stadt Freiburg zu nutzen.»