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Freiburger CVP verbietet Ämterkumulierung

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Die CVP Schweiz hatte ihre Statuten geändert und dabei den Kantonalparteien gewisse Mindestanforderungen vorgeschrieben. Sie hat sich entschieden, eine Mitgliederpartei zu werden und in den eigenen Organen Quoten einzuführen. In diesem Sinne hat die Freiburger CVP neue Statuten ausgearbeitet, welche von den Delegierten am Donnerstagabend in Grolley beraten und verabschiedet wurden.

Immer wieder gab in den letzten Jahrzehnten die Frage der Amtsdauerbeschränkung zu Diskussionen Anlass. Sie wurde zwar meistens stillschweigend angewandt. Doch nun ist diese Beschränkung in den neuen Statuten der Freiburger CVP festgeschrieben. Sie beträgt 16 Jahre für eidgenössische Parlamentarier und 15 Jahre für Staatsräte.
Neu ist auch ein Verbot der Ämterkumulierung (Oberamt – Kantonsregierung – Bundesparlament) in den Statuten festgeschrieben. Die Parteileitung hatte eine weichere Lösung vorgeschlagen, als die Delegierten nun verabschiedet haben.
Neu werden auch Quoten im Verhältnis 40 zu 60 Prozent eingeführt. Dies gilt für die Wahllisten in den Staatsrat und bei eidgenössischen Wahlen. Trotzdem können weiterhin Männer- oder Frauenlisten erstellt werden, wenn diese dann untereinander verbunden werden. Hier wird die Klausel «im Prinzip» eingeführt, um bei Listenverbindungen mit anderen Parteien nicht in Schwierigkeiten zu kommen, denen die CVP ja dann keine Vorschriften machen kann. Gemäss Vorschrift der CVP Schweiz gelten diese Quoten insbesondere auch für die Parteiorgane.
Nach dem Willen der CVP Schweiz wird die Kantonalpartei zu einer Mitgliederpartei. Jedes Mitglied wird Mitglied der Kantonalpartei, welche Mitgliederbeiträge erhebt. Orts- und Bezirksparteien können zusätzliche Beiträge erheben. Die Mitgliederlisten dürfen allerdings ausdrücklich nicht bei Finanzaktionen benutzt werden. Diese Bestimmungen treten erst auf den 1. Januar 2002 in Kraft, während die anderen Artikel der neuen Statuten sofort gelten.
Die Organe und ihre Befugnisse werden in den Statuten neu umschrieben. Der Parteikongress wird als neues Organ festgelegt. Der Ausschuss, das frühere Präsidium erhält mehr Kompetenzen. Die Bezirks- und Ortsparteien sowie die zur Partei gehörenden Bewegungen haben nun bis Ende 2001 Zeit, um ihre Statuten anzupassen. Bewegungen werden neu anerkannt, wenn sie mindestens 50 Mitglieder zählen.

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