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Freiburger Generalrat Claudio Rugo ist mit weiterem Rekurs abgeblitzt

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Claudio Rugo hatte mit einem Rekurs einmal mehr keinen Erfolg.
Aldo Ellena

Der Stadtfreiburger Generalrat Claudio Rugo (Künstlerpartei) wurde in einer Sitzung des Stadtparlaments zu Recht vom Ratspräsidenten unterbrochen und auf eine spätere Äusserungsmöglichkeit verwiesen. Oberamtmann Carl-Alex Ridoré hat eine Beschwerde Rugos in dieser Sache als unzulässig erklärt. Rugo hatte in der Parlamentssitzung vom 1. Oktober 2019 das Wort ergriffen und schweifte inhaltlich ab, worauf ihn Generalratspräsident Blaise Fasel (CVP) unterbrach und erklärte, er könne sich unter dem Traktandum «Verschiedenes» äussern.

Rugo sah darin eine unzulässige Einschränkung der Rede- und Meinungsäusserungsfreiheit und reichte beim Oberamt einen Rekurs ein. Er forderte eine Entschädigung von 1000 Franken für die Künstlerpartei sowie die Publikation seiner ungekürzten Wortmeldung in der Zeitung «La Liberté», im Amtsblatt sowie im städtischen Mitteilungsblatt «1700» – alles auf Kosten des Generalratspräsidenten. Der Oberamtmann des Saanebezirks, Carl-Alex Ridoré, hat den Rekurs nun gleich in mehrfacher Hinsicht als unzulässig erklärt.

Zum einen habe Rugo beim Antrag für eine Fristverlängerung keine ausreichend klaren Angaben gemacht, die eine Beurteilung dieses Antrags überhaupt ermöglicht hätten. Zum anderen handle es sich um eine reine Verfahrensfrage im Ablauf der Debatte, die keinen Einfluss hatte auf die politische Entscheidfindung. Denn der Generalrat habe das Geschäft einstimmig und im Sinne von Rugos Position verabschiedet. Schliesslich erklärt Oberamtmann Ridoré den Rekurs für unzulässig, weil die materiellen Forderungen von zivilrechtlicher Natur seien und ausserhalb seiner Zuständigkeit lägen.

In einer weiterführenden Beurteilung kommt der Oberamtmann des Saanebezirks zum Schluss, dass Rugo seinen Rekurs auch nicht hinreichend begründet habe. Alles in allem habe der Generalratspräsident verhältnismässig gehandelt, als er Rugo unterbrach und ihm eine Wortmeldung am Schluss der Sitzung anerbot. Schliesslich habe der Ratspräsident Rugo zuvor zwei Mal aufgefordert, beim Thema zu bleiben. Deshalb erachtet Ridoré die erfolgte Einschränkung der Redefreiheit als vertretbar. 

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