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Freiburger Gewichtheber wehrt sich gegen Dopinguntersuchung

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Sein Palmarès ist beeindruckend: Er holte 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2003, 2005, 2006 und 2007 den Titel als Schweizer Meister im Gewichtheben. Doch nun sollen dem Freiburger alle Titel, die er ab 2002 gewonnen hat, aberkannt werden. Der 36-Jährige wehrt sich dagegen–bis vor Bundesgericht.

Sein Klub hatte im Dezember 2001 dem Verband mitgeteilt, dass der Gewichtheber seine Lizenz nicht erneuern werde, da er sich aus dem Wettkampf zurückziehen und sich seinem Studium widmen wolle. Der Verband teilte Swiss Olympic–dem Dachverband der Schweizer Sportverbände und Nationales Olympisches Komitee–mit, dass der Sportler im Oktober 2002 ein neues Gesuch stellen werde. Am 3. Mai 2002 schrieb der Klub dem Verband, der Sportler werde nicht an den Olympischen Spielen 2004 in Athen teilnehmen. Trotzdem nahm er weiterhin an Wettbewerben teil und holte auch noch mehrere Titel.

Am 27. Mai 2002 wurde der Freiburger Gewichtheber auf Doping kontrolliert–das Resultat war positiv. Swiss Olympic informierte den Verband; dieser wollte jedoch keine disziplinarischen Massnahmen gegen den Sportler erlassen: Schliesslich sei dieser nicht mehr Mitglied des Verbands und auch nicht lizenziert.

2008 eröffnete die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic wegen des positiven Dopingtests eine disziplinarische Untersuchung gegen den Gewichtheber. Ihm wurden alle Titel entzogen, die er nach dem 27. Mai 2002 gewonnen hatte; zudem wurde er für zwei Jahre gesperrt.

Der Sportler wehrte sich vor dem Bezirksgericht Saane gegen diesen Entscheid; er verletze seine persönliche Integrität. Swiss Olympic fehle die Kompetenz, um gegen ihn disziplinarische Massnahmen anzuordnen. In einem längeren Gerichtsverfahren, das bis vor Bundesgericht und wieder zurück an das Freiburger Kantonsgericht ging, hat letzteres vor kurzem den Gewichtheber abblitzen lassen: Als Mitglied seines Gewichtheber-Klubs sei er auch Mitglied des Verbands und so wiederum Mitglied von Swiss Olympic. Daher habe der Dachverband sehr wohl das Recht, ihn auf Doping zu prüfen und je nach Resultat Massnahmen zu ergreifen. Auch wenn er 2002 keine Wettkämpfe ausgetragen habe, seien Dopinguntersuchungen möglich: Anti-Doping betreffe nicht nur Spitzensportler, sondern Sportler generell.

Der Gewichtheber wehrt sich gegen dieses Urteil und zieht es vor Bundesgericht.njb

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