Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburger Kantonalbank steigt aus Kategorie 2 des US-Programms aus

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Gemäss einem vom US-Justizdepartement erstellten Programm zur Steuerregulierung müssen Schweizer Banken erklären, ob sie mit nicht deklarierten Kundengeldern US-Steuerrecht verletzt haben. Die möglichen Deklarationen reichen von Kategorie 1–eine Strafuntersuchung läuft–bis zu Kategorie 4–kein US-Steuerrecht wurde verletzt.

Die Freiburger Kantonalbank (FKB) hatte im Dezember eine Einstufung in die Kategorie 2 gewählt, gemäss der US-Recht eventuell gebrochen wurde und eine Busse droht (die FN berichteten). Es war allerdings eine Vorsichtsmassnahme: Erst wollte die Bank sich einer externen Prüfung unterziehen, um sicherzugehen, dass sie keine nicht deklarierten Kundengelder verwaltet. Die FKB behielt sich eine Umteilung in die Kategorie 3 vor–mit dem Beweis, dass kein US-Recht verletzt ist. Die Frist dazu läuft bis Ende Jahr.

Wie nun bekannt wurde, ist die FKB im April bereits wieder aus der Kategorie 2 ausgetreten. Dies hat die Agentur Bloomberg im Rahmen einer allgemeinen Erhebung erfahren.

Gegenüber den FN präzisiert FKB-Sprecher Paul Coudret, dass die FKB derzeit in keine der vier Kategorien des US-Steuerprogramms mehr eingeteilt sei. Es sei also auch noch kein Entscheid gefallen, in die Kategorie 3 einzutreten.

In einem Interview mit der Tageszeitung «La Liberté» spricht Edgar Jeitziner, Präsident der FKB-Generaldirektion, von einem Zwischenentscheid. Nach einer detaillierten internen Überprüfung ihrer Daten sei die FKB zum Schluss gekommen, dass ihre Kundschaft bezüglich des US-Programms kein besonderes Risiko darstelle.

Definitiver Entscheid folgt

Gemäss Edgar Jeitziner läuft die externe Prüfung aber weiter. Der Prüfer habe zwar seine Arbeit in den Lokalitäten der FKB beendet, er führe aber seine Analyse weiter und werde einen Bericht erstellen. Erst auf Basis dieses Berichts werde die Freiburger Kantonalbank dann entscheiden, ob sie sich in die Kategorie 3 einteilen und ihre Unschuld beweisen wird oder ob sie sich ganz aus dem US-Steuerprogramm zurückzieht. Dies werde innerhalb der von den US-Behörden gesetzten Frist geschehen, so Jeitziner.

Gegenüber «La Liberté» wollte Jeitziner keine Angaben über die Kosten der Operation machen. Nebst den Kosten für den externen Spezialisten und Juristen komme auch die beträchtliche Arbeit der eigenen Mitarbeiter hinzu.

Meistgelesen

Mehr zum Thema