Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburger Kantonsgericht fällte 2022 etwas weniger Urteile

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine immer noch hohe Arbeitslast, meldet das Kantonsgericht für 2022. Die Verfahren sind komplexer und die Dossiers umfangreicher geworden. Unter anderem sorgte die Raumplanung für mehr Aufwand.

Die Gesamtbilanz des Freiburger Kantonsgerichts für das Jahr 2022 fällt positiv aus, «trotz hoch gebliebener Arbeitslast». Das schreibt das Gericht in seinem Tätigkeitsbericht. Etwas mehr als 2830 Urteile und Angelegenheiten seien gefällt beziehungsweise erledigt worden. Diese Zahl sei niedriger als in den früheren Jahren. Gegenüber 2021 beträgt der Rückgang 8,3 Prozent. «Diese Zahl vermag nicht, die effektive Arbeitslast des Kantonsgerichts, die sehr hoch geblieben ist, richtig widerzuspiegeln», so die Ausführungen im Tätigkeitsbericht. «Seit mehreren Jahren sind die Verfahren weit komplexer und die Dossiers dementsprechend umfangreicher geworden, und die Erledigungsdauer der Verfahren hat zugenommen.» Die Zahl der pendenten Dossiers habe am 31. Dezember 996 Stück betragen. Das seien vier Dossiers weniger als Ende 2021.

Streitigkeiten wegen Baurecht

Im Tätigkeitsbericht stechen der Kinder- und Erwachsenenschutzhof sowie der Verwaltungsgerichtshof hervor. Im Kinder- und Erwachsenenschutzhof haben die Fälle um 40 Prozent zugenommen. Ein ebenso deutlicher Anstieg sei bereits 2020 verzeichnet worden. Damals seien die Pandemie und ihre Folgen dafür verantwortlich gewesen. «Gegenwärtig ist schwer zu sagen, welches die genauen Gründe dieser erneuten Zunahme sind. Eine Erklärung könnte sein, dass sich auf der Ebene der Erstinstanz die Personaldotation verbessert hat», so das Kantonsgericht.

Der Verwaltungsgerichtshof spürt die Folgen der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung. Denn diese habe zu grundlegenden Änderungen der kantonalen Raumplanungsregeln und des öffentlichen Baurechts geführt. «Vor allem Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Baulandverdichtung und den Ausmassen der Bauzonen haben zugenommen.» Nach der starken Zunahme der Fälle im Jahr 2021 habe sich «diese besorgniserregende Situation nun mit 265 Neueingängen nochmals dramatisch verschärft». Angesichts der laufenden Revisionen der Ortsplanungen gebe es zudem keine Anzeichen für eine baldige Rückkehr zur Normalität.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema