3,80 Meter breit, 4,80 Meter hoch und mehr als 35 Meter lang: Mit diesen Massen fällt ein Konvoi unter die Kategorie Ausnahmetransport. Die Begleitung von solchen Ausnahmetransporten auf dem Strassennetz ist von den Verkehrsämtern vorgeschrieben und wurde bisher von den kantonalen Polizeidiensten durchgeführt. Was aber in der Deutschschweiz schon vor einiger Zeit eingeführt wurde, ist nun auch in der Westschweiz möglich: die Begleitung von Ausnahmetransporten durch Privatunternehmen.
Abkommen unterzeichnet
Wie die Freiburger Kantonspolizei in einem Communiqué schreibt, haben die Polizeikorps der Romandie ein Abkommen unterzeichnet, das ihnen erlaubt, die Begleitung zu delegieren. Das Projekt entstand als Zusammenarbeit der Polizeikorps, des Bundesamts für Strassen, der kantonalen Strassenverkehrsämter und des Nutzfahrzeugverbands Astag.
Zur Umsetzung wird eine Zertifizierung für Ausnahmetransportbegleiter eingeführt. Diese gibt es in Deutschschweizer Kantonen bereits, und ihre Kriterien werden nun von den Kantonen der Westschweiz übernommen.
Wie es in der Mitteilung heisst, ist die Freiburger Kantonspolizei für die Ausbildung dieser Begleiter in der gesamten Westschweiz zuständig. Die Zertifizierung erlaubt es den Freiburger Beamten, in allen französischsprachigen Kantonen zu arbeiten. In besonderen Fällen können weiterhin Polizeipatrouillen zur Verstärkung und zur Erleichterung der Durchfahrten eingesetzt werden. Die Polizei wird den Einsatz dieser Begleiter regelmässig kontrollieren. Die neue Regelung wurde von den Unternehmen gefordert, um ihre Arbeit zu erleichtern.
Start ohne Zwischenfälle
Wie die Freiburger Kantonspolizei schreibt, hat sie in diesem Jahr von Januar bis März noch 62 Ausnahmetransporte selber begleitet. Seither haben aber ausgebildete Unternehmen bereits 78 Begleitungen ohne Zwischenfälle durchgeführt.
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