An der Universität Freiburg hat ein Professor der Biochemie einen Versuch an trächtigen Mäusen durchgeführt, für den er keine Bewilligung eingeholt hatte. Er wird mit 5000 Franken gebüsst.
Die Angestellten des freiburgischen Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bewilligen Tierversuche. Und sie lesen die Publikationen von Forschenden aufmerksam. So stiess das Amt auf einen Tierversuch eines Freiburger Biochemie-Professors, der in keinem Zusammenhang mit der ausgestellten Bewilligung stand.
So hatte das Amt zwei Versuche bewilligt, welche die zirkadiane Rhythmik – also die innere Uhr – und die Wirkung von Lichttherapie auf die Stimmung von Mäusen untersuchen. Dabei wollten die Forschenden herausfinden, welche Faktoren den 24-Stunden-Rhythmus beeinflussen, mit besonderem Blick auf das Licht.
Experiment an trächtigen Mäusen
In der Publikation beschrieben der Professor und seine Co-Autoren jedoch, wie und ob das Phänomen, das den Geburtszeitpunkt bei Mäusen durch Änderung des Lichtzyklus bis zur Mitte der Trächtigkeit beeinflusst, zur Kontrolle des Geburtszeitpunkts in der Tierindustrie und in klinischen Bereichen genutzt werden kann.
Auf Nachfrage durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sagte der Professor, dass er es in seinem Gesuch unterlassen habe zu erwähnen, dass das Experiment mit trächtigen Mäusen durchgeführt werde.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft stellt nun in einem Strafbefehl fest, dass Bewilligungen für Tierversuche stets nur für die im konkreten Gesuch in sich geschlossene Fragestellung und fest umrissene Zielsetzungen gelten und nicht für unterschiedliche Versuche genutzt werden dürfen. Und es sei ein Unterschied, ob ein Versuch mit trächtigen oder nicht trächtigen Mäusen vorgenommen werde.
Der Professor wird wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt.
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