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Freiburger Professorin setzt Rechtsmassstäbe

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Der Freiburger Rechtsprofessorin Christiana Fountoulakis ist gemäss Mitteilung der Universität Freiburg gelungen, wovon viele träumen: Das oberste deutsche Gericht hat sich zur Klärung einer umstrittenen Frage zum UN-Kaufrecht der Auffassung von Fountoulakis angeschlossen. Das Problem betrifft das grösste internationale Übereinkommen im Vertragsrecht.

Fountoulakis beschäftigte sich mit der Frage der Verrechnung. Ein Beispiel: Eine Schweizer Firma kauft von einem Unternehmen in Finnland Rohmaterial für Isolationsmaterial. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass das Rohmaterial schadhaft ist. Der Käufer überweist nicht den vollen Betrag und verrechnet somit den Schaden. In der Schweiz ist dies üblich. In anderen Ländern muss der Käufer die Frage mit einer Klage vor Gericht regeln.

Verwandte Fragestellungen wie die Währung und die nötigen Fristen werden weltweit unterschiedlich gehandhabt, was zu Uneinigkeit unter Rechtsexperten führt. Fountoulakis widersprach mit ihrem Standpunkt–die UN-Konvention solle gelten–der Mehrheit der Fachleute.

Ausweitung ist möglich

Dass sich der Bundesgerichtshof auf die Forschungsergebnisse einer einzelnen Autorin stützt, sei selten und bemerkenswert, so die Mitteilung. Üblicherweise stütze sich das Gericht auf die Fachliteratur. Die Entscheidung dürfte in den 83 Vertragsstaaten der UN-Kaufrechtskonvention registriert und möglicherweise übernommen werden. Alle grossen Wirtschaftsnationen und die Schweiz stützen ihre internationalen Warenkaufverträge auf diesem Regelwerk. fca

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