Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburger Staatsanwaltschaft ist nach wie vor mit hoher Arbeitsbelastung konfrontiert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft kann sich nicht über einen Mangel an Arbeit beklagen. 
Aldo Ellena/a

Der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg ist es trotz Corona gelungen, ihre Arbeitssituation unter Kontrolle zu halten, wie sie in einer Pressemitteilung zum Jahresbericht 2020 festhält. Die Arbeitsbelastung bleibt jedoch weiterhin hoch.

Die Staatsanwaltschaft hat es im Jahr 2020 geschafft, die Zahl der offenen Verfahren zu stabilisieren, obwohl sie mit einer Zunahme der sogenannten alten Verfahren zu kämpfen hatte. «Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor sehr hoch, und die Staatsanwaltschaft ist an die Grenze ihrer Kapazität gestossen», schreibt der Generalstaatsanwalt Fabien Gasser aber im Communiqué, obwohl seine Behörde seit dem 1. Januar 2021 von einer zusätzlichen halben Gerichtsschreiberstelle profitieren kann.

Mässige Corona-Folgen

Gasser stellt weiter fest, dass die Gesundheitskrise im Allgemeinen den reibungslosen Betrieb zwar behindert habe, jedoch nur mässige Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft hatte. Er führt dies auf die Tatsache zurück, dass die Staatsanwaltschaft das Arbeiten im Homeoffice rasch organisieren und sich auf das Engagement und die Flexibilität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen konnte. Ganz ohne Folge blieb die Corona-Krise aber nicht. Zwar hätten die laufenden Untersuchungen fortgesetzt werden können. «Einige Einvernahmen mussten aber verschoben werden», erklärt die Staatsanwaltschaft. «Und im Jahr 2020 sah sich die Staatsanwaltschaft mit einer grossen Anzahl von Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Coronavirus konfrontiert», hält sie weiter fest. Bis heute seien 835 Verfahren wegen Verstössen gegen die von den Behörden erlassenen Vorschriften zur Eindämmung des Virus registriert worden – zusätzlich zu 41 Verfahren im Zusammenhang mit aufgrund von Covid-19 gewährten Solidarbürgschaften.

Weniger Verfahren

Was die Zahlen betrifft, so vermeldet die Staatsanwaltschaft einen Rückgang der erfassten Verfahren von 1233 im Vergleich zu 2019. Sie führt dies hauptsächlich auf Übertretungsstraffälle oder Dossiers im Bereich Strassenverkehr zurück. Im Jahr 2020 seien auch 8805 rechtskräftige Strafbefehle erlassen worden, 497 weniger als im Vorjahr. Dabei sei die Anzahl der Strafbefehle, gegen die Einspruch erhoben wurde, auf sechs Prozent angestiegen. Die Staatsanwälte hätten ausserdem 3290 Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen, 643 weniger als 2019, sowie 350 Anklageschriften (–33) ausgestellt. Rund 60 Prozent der registrierten Fälle hätten drei Monate danach zu einer Entscheidung geführt. «Die Anzahl der Ende 2020 hängigen Verfahren belief sich auf 4594, das sind 15 mehr als im Vorjahr», hält sie weiter fest und gibt die Zahl der Verfahren, die älter als zwölf Monate sind, mit 652 an, das sind 180 mehr als 2019. «Es wurden 196 Personen inhaftiert, 23 weniger als im Vorjahr, und dies bei insgesamt 19’734 Hafttagen, 239 weniger als 2019», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema